Zur Diskussion: Kompostierung von Biokunststoffen ermöglichen

Neue Regelungen zur Markteinführung von Biokunststoffen erforderlich

Die Rahmenbedingungen einer breiten Markteinführung kompostierbarer Biokunststoffe und die dazu notwendigen gesetzlichen Regelungen standen im Mittelpunkt einer politischen Diskussionsveranstaltung am 11. Dezember in Berlin.

Eingeladen hatten die Umweltministerin Margit Conrad und der Wirtschaftsminister Hendrik Hering des Landes Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Industrieverband European Bioplastics.

Unter dem Titel “Biologisch Abbaubare Kunststoffe – Innovation mit großer Zukunft” wurden Chancen, Hemmnisse und Fördermöglichkeiten vorgestellt und diskutiert. Unter den Rednern bestand Konsens, dass als nächster Schritt die Kompostierung von nachweislich geeigneten Produkten durch Gesetzesnovellen ermöglicht werden soll. Dabei sei es wichtig, so die Minister, dass diese Produkte möglichst hohe Anteile nachwachsender Rohstoffe enthalten.

Angesichts der weltweiten Fortschritte bei der Technologie- und Marktentwicklung von Biokunststoffen betonten die Minister Conrad und Hering die Rolle der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In Deutschland wurde zwar wertvolle Entwicklungsarbeit geleistet, allerdings besteht die Gefahr, dass die Innovation hierzulande weniger schnell etabliert wird als in anderen Ländern.

Beide Minister verwiesen dabei auf bestehende Hemmnisse in der Bioabfall- und Düngemittelverordnung. Die derzeitigen Regelungen sehen vor, dass die Produkte “aus nachwachsenden Rohstoffen” bestehen müssen.

Angesichts der hohen technischen Anforderungen sind in den meisten marktfähigen Produkten neben häufig hohen Anteilen nachwachsender Rohstoffe meist auch noch petrochemische Komponenten enthalten. Obwohl die Produkte gemäß der Norm DIN EN 13432 und nachweislich als kompostierbar zertifiziert sind, verbieten die Regelungen die Anwendung von daraus hergestellten Komposten. Damit ist der Weg zur Kompostieranlage für viele Biokunststoffe bislang versperrt.

Die Marktteilnehmer bedauern dies: Angebot und Nachfrage konzentrieren sich auf Produkte, die möglichst hohe Anteile nachwachsender Rohstoffe enthalten und gleichzeitig auch kompostierbar sind. Der Verband European Bioplastics unterstreicht deshalb die Bedeutung der Kompostierung für die Markteinführung von Biokunststoffen. Er nennt zwei Beispiele, um die Vorteile der Kompostierbarkeit zu verdeutlichen. Kompostierbare Tragetaschen aus Biokunststoffen können zuhause auch als Bioabfallbeutel eingesetzt werden. Dabei reduzieren sie unangenehme Gerüche, sind wasserdicht und bequem zu transportieren.

Verbraucher nutzen in Ermangelung von geeigneten Lösungen oft konventionelle nicht-abbaubare Tragetaschen für diese Zwecke, die dann häufiger als Fehlwürfe in die Biotonne gelangen. Bioverpackungen für frische Lebensmittel, insbesondere für Obst und Gemüse, passen ebenfalls gut in das System: Verdorbene Produkte im Handel können so einfach – ohne Trennung von der Verpackung – und kostensparend biologisch verwertet werden. “Das sind sehr gute Argumente für die Produkte, die aber leider wegfallen” kritisiert Harald Käb, Vorstandsvorsitzender von European Bioplastics mit Blick auf die Gesetzeshemmnisse.

Der Verband strebt die gesetzliche Zulassung aller nachweislich geeigneten Biokunststoffe zur Kompostierung an. “Die Kompostierung soll als Verwertungsoption ermöglicht werden” sagt Käb und unterstreicht: “Das heisst nicht, dass alle Produkte auch unbedingt kompostiert werden sollen”. Biokunststoffe können werkstofflich, rohstofflich und energetisch verwertet werden.

Je nach Produkttyp, der Menge am Markt und der regional vorhandenen Infrastruktur kann der “beste” Verwertungsweg unterschiedlich ausfallen. Da die Markteinführung noch am Anfang steht, gilt es zunächst die Barrieren aus dem Weg zu räumen. “Alle Verwertungsoptionen sind prinzipiell nutzbar, eine Steuerung kann mit wachsenden Mengen erfolgen – doch da müssen wir erst einmal hin” betont Kaeb.

Auf Betreiben von Rheinland-Pfalz hatte bereits die Wirtschaftsministerkonferenz einstimmig zu einer Verbesserung der Regelungen in Bioabfall- und Düngemittelverordnung aufgerufen. Auch der deutsche Bauernverband und das Chemieunternehmen BASF halten die Novellierung für notwendig. Wie viele andere Teilnehmer der Veranstaltung waren sie sich darin einig, dass wichtige Innovationen wie Biokunststoffe gefördert und nicht gehemmt werden sollten.

Unbestritten war auch, dass der Ersatz fossiler Rohstoffe durch nachwachsende Rohstoffe den Kern der Innovation ausmacht, und nicht die Kompostierbarkeit. Im Verlauf des Abends wurden Ansätze für weitere Maßnahmen diskutiert, um das erhebliche Anwendungspotenzial von Biokunststoffen voll zu entwickeln.

(Vgl. Meldung vom 2006-11-22.)

Source

European Bioplastics vom 2006-12-13.

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