Verträge zum Winterrapsanbau auf Stilllegungsflächen bis 31. Januar 2003 der BLE übermitteln

Die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) weist darauf hin, dass die Anbau- und Abnahmeverträge für Winterraps auf Stilllegungsflächen bis zum 31. Januar 2003 der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Frankfurt/Main, vorliegen müssen. Eine Umfrage hat ergeben, dass rund 300.000 Hektar Winterraps zur Verwendung als Biodiesel oder Bioschmierstoff auf Stilllegungsflächen ausgesät worden sind. Der 31. Januar ist Ausschlussfrist für den Abschluss dieser Verträge mit den Erstkäufern und deren Vorlage bei der BLE.

Eventuelle betrieblich bedingte Vertragsveränderungen, wie z.B. Austausch der Warenart, Reduzierungen und Erhöhungen der Vertragsflächen oder Vertragsauflösungen können im Einvernehmen mit den Vertragsparteien bis zum 31. Mai 2003 vorgenommen werden. Für Sommerkulturen (Frühjahrsaussaat) müssen die Verträge bis zum 15. Mai 2003 der BLE vorliegen. Die Erzeuger müssen alle Verträge zusammen mit dem Antrag auf Stilllegungsausgleich der zuständigen Landesstelle vorlegen. Die bisher geltenden Fristen und Stichtage sowie Merkblätter, Verordnungen und Bekanntmachungen zu dem Verfahren gelten unverändert weiter. Sie stehen im Internet unter www.ble.de zur Verfügung.

Source

Pressemitteilung der UFOP vom 2003-01-14.

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