Verschärfung der Biokraftstoffkriterien

Derzeitiger Biosprit aus Europa ab 2017 nicht mehr förderfähig

Als Reaktion auf die Kritik an Biokraftstoffen wurden die Brüsseler Verhandlungen über die Nachhaltigkeitskriterien für Biokraftstoffe einberufen, um die Ziele der Biokraftstoffförderung zu überdenken. Als Ergebnis zeichnet sich ab, dass Biokraftstoffe nur dann bei der Erfüllung des Zehn-Prozent-Biosprit-Ziels angerechnet werden sollen, wenn sie den Ausstoß von CO2 gegenüber fossilen Kraftstoffen ab 2010 um mindestens 35 Prozent und ab 2017 um wenigstens 50 Prozent senken.

Beim heutigen Stand der Technik wären damit biogene Treibstoffe aus europäischer Produktion ab 2017 nicht mehr förderfähig, da mit den in der EU derzeit hergestellten Biokraftstoffen der Ausstoß an Treibhausgasen nur um maximal 40 Prozent reduziert werden kann. Spätestens 2014 sollen die für das Jahr 2017 vorgesehene Anforderung an die Ausstoßminderung im Lichte des technischen Fortschritts überprüft werden.

Kommt die Brüsseler Behörde zu dem Schluss, dass der gewählte Wert zu hoch ist, soll sie dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament einen Änderungsvorschlag unterbreiten. Werden Biotreibstoffe aus Pflanzen hergestellt, die auf degradiertem oder kontaminiertem Land angebaut werden, sollen die Klimaschutzanforderungen niedriger ausfallen. Auf Drängen Deutschlands schlug Frankreich vor, Biosprit, der von solchen Flächen stammt, einen Bonus von 29g Kohlendioxydäquivalent pro Megajoule zu gewähren; das entspricht 35 Prozent des Referenzausstoßes fossiler Treibstoffe.

Source

agrarheute.com, 2008-08-04.

Supplier

European Commission

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe