Verpflichtung zur Treibhausgasverminderung stellt Landwirtschaft und Biokraftstoffhersteller vor große Herausforderungen

Erneuerbare-Energien-Richtlinie nicht ausreichend

Das Ziel, die Treibhausgase (THG) durch den Einsatz von Biokraftstoffen zunächst um mindestens 35% und ab 2017 um 50% zu senken, kann in den meisten Fällen nicht allein über die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) vorgegebenen Standardwerte erfüllt werden. Erforderlich ist eine rohstoff- und verarbeitungsbezogene individuelle Optimierung der THG-Emissionen über die gesamte Konversionskette.

Auch der landwirtschaftliche Anbau ist betroffen, wenn spätestens ab 2017 maximal 41,9 g CO2 eq/MJ und ab 2018 für neue Anlagen maximal 33,5 g CO2 eq/MJ nicht überschritten werden dürfen. Bei Biodiesel aus Raps liegen die Emissionen nach dem Standardwert mit 52 g CO2 knapp unter dem Wert von 54,5 g CO2 eq/MJ für das aktuelle Reduktionsziel von 35% gegenüber fossilem Kraftstoff. Zur Erreichung des Reduktionsziels von 50% ab dem Jahr 2017 und 60% für Neuanlagen ab 2018 sind daher zusätzliche Maßnahmen zur Einsparung von Treibhausgasen auch im landwirtschaftlichen Anbau zwingend erforderlich.

© UFOP
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Source

Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP, Pressemeldung, 2009-11-30.

Supplier

European Union

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