Verkaufsverbot für Hanftee in der Schweiz

Der Kantonschemiker des Kantons Aargau erwirkte nach THC-Analysen ein Verkaufsverbot für den Hanftee “Blue Power”. Dieser Tee war als erster Hanftee von einer großen Lebensmittelkette (Coop) gelistet worden. Die Aufname ins Sortiment der Coop erfolgte im letzten Herbst, nachdem ein anerkanntes Baselbieter Labor bestätigte, dass der THC-Wert weit unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,3% lag. Vor Jahresende nahm die Coop “Blue Power” wieder aus dem Sortiment, weil der Kantonschemiker Peter Grütter einen THC-Wert von 1,6% festgestellt hatte.
Der Tee-Verkauf sei sehr gut angelaufen, berichtet Rechtsanwalt Jean-Pierre Egger, Präsident des Vereins Schweizer Hanffreunde. Der Anbieter des Tees behält sich nun rechtliche Schritte vor, da es immerhin um einen Jahresumsatz von ca. einer Millionen Schweizer Franken gehe.
Die Anbieter von “Blue Power” werfen dem Kantonschemiker eine falsche Analysemethodik vor. Die Ergebnisse des Baselbieter Labors basierten auf einer Analyse des genussfertigen Tees, wie ihn Normalbürger aufbrühen. Grütter dagegen machte den Tee mit einem zehnmal grobmaschigeren Sieb als üblich. Zudem wurde nachträglich Methanol zugeführt. Auf diese Weise sei nach Angaben des Anwalts Egger der erhöhte THC-Wert zu erklären.
Grütter hält dem entgegen, dass es für diesen Fall keine Methode im Lebenmittelhandbuch gäbe. An eine existierende Vorschrift in der Fremd- und Inhaltstoffverordnung über die Zubereitung von Tee habe man sich aber gehalten.

Autor: Klaus-Martin Meyer (nova)
Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quelle: Aargauer Zeitung vom 06.08.99

Source

Aargauer Zeitung vom 06.08.99

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