UFOP legt Studie zur Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung vor

Mit der im Auftrag der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) durch das Institut für Energetik und Umwelt, Leipzig, erstellten Studie zur Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung soll ein Beitrag zur weiteren Diskussion über die von der Bundesregierung beschlossenen Neuausrichtung der Biokraftstoffförderung geleistet werden. Auch die EU-Kommission legt am 23. Januar ihren Entwurf zur Förderung erneuerbarer Energien vor, in dem für die Biokraftstoffe ein analoger Ansatz für die zukünftige Förderausrichtung vorgesehen ist. Die Studie soll daher auch einen Impuls für die weitere Diskussion auf europäischer Ebene setzen. Ziel muss es sein, so die UFOP-Forderung, die sachgerechte Ausgestaltung der zukünftigen förderpolitischen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe auf eine EU-einheitliche Basis zu stellen.

Im Rahmen des von der Bundesregierung am 5. Dezember 2007 beschlossenen umfassenden Klimaschutzpaketes hat die Bundesregierung die Weichen für die Förderpolitik für Biokraftstoffe grundsätzlich neu gestellt. Spätestens ab dem Jahr 2015 wird die bisherige volumenbezogene Verpflichtung zur Markteinführung von Biokraftstoffen auf eine Treibhausgas-Verminderungsverpflichtung umgestellt. Die Ökobilanzdifferenz der jeweiligen Biokraftstoffproduktlinien auf Basis unterschiedlicher Rohstoffe bestimmt damit, in welcher Höhe der jeweilige Biokraftstoff auf die zurzeit noch bestehenden Mengen- und ab 2015 folgende Treibhausgas-Verminderungsverpflichtung angerechnet werden kann.

Nach Genehmigung durch die EU und endgültiger Verabschiedung der Biomasse-Nachhaltigkeitsverordnung hat damit Deutschland als erstes Mitgliedsland auf nationaler Ebene einen Anforderungskatalog und die Berechnungssystematik gesetzlich verankert.

Die Anrechnung auf die Beimischung bzw. auf die Treibhausgas-Verminderungsverpflichtung setzt voraus, dass ein Nachweis über den nachhaltigen Anbau der Biomasse zur Herstellung des jeweiligen Biokraftstoffes vorgelegt wird – für den heimischen Rapsanbau gelten die sogenannten Cross-Compliance-Bedingungen. Völlig offen ist die Frage, ob analoge Anforderungen, die zudem sanktionsbewehrt sein müssen, auch in den Agrarrohstoffländern z.B. Südamerikas bzw. Asiens eingeführt werden.

Eine ausschließliche Ausrichtung der Zertifizierung des Biomasseanbaus auf die Endverwendung Biokraftstoffproduktion lehnt die UFOP konsequent ab, weil hierdurch Umgehungstatbestände geschaffen würden durch eine Verlagerung der Nahrungsmittelproduktion in Regionen mit erheblichen negativen ökologischen Konsequenzen (Urwaldabholzung). Analog zu der europäischen Regelung nach Cross-Compliance muss der gesamte Biomasseanbau in entsprechende Zertifizierungssysteme integriert werden.

Dem Auftrag vorausgegangen waren eigene Berechnungen zur Frage der möglichen Auswirkungen auf die Rohstoffpreise als Ergebnis unterschiedlicher rohstoffbedingter Treibhausgaspotenziale der jeweiligen Biokraftstofflinien. Die UFOP befürchtet, dass mit der vorrangigen Ausrichtung der Treibhausgas-Effizienz der Rohstoffbezug sich zunehmend auf Importe von Soja- und Palmöl konzentrieren wird, zumal die von der UFOP geforderten ebenso wichtigen Nachhaltigkeitskriterien wie z.B. soziale Standards und Arbeitsbedingungen in der Biomasseverordnung der Bundesregierung nicht enthalten sind.

Das Erläuterungspapier steht auf den Seiten der UFOP kostenlos als Download zur Verfügung oder kann direkt hier (2,1 MB; PDF) heruntergeladen werden.

(Vgl. Meldung vom 2007-08-01.)

Source

UFOP e.V., 2008-01-17.

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