UFOP-Gespräch mit Agrarkommissar Fischler

In der Folge lesen Sie die Positionen der Union zur Förderung von Oel – und Proteinpflanzen e.V. (UFOP) zu den Reformvorschlägen der EU-Kommission für die Bereiche Flächenstilllegung, Energiepflanzen und Eiweißpflanzen. Dieses Positionspapier hat der UFOP-Vorsitzende Dr. Klaus Kliem am 31. Januar 2003 in einem Gespräch mit EU-Agrarkommissar Dr. Franz Fischler in Brüssel übergeben. Das Gespräch fand im Rahmen der European Oilseed Alliance statt, von der Maßnahmen gegen die internationale Wettbewerbsverzerrung, ausgehend von der einseitigen Förderung der US-amerikanischen Sojaproduktion, gefordert werden.

Position zur Flächenstilllegung im Rahmen der GAP-Reform

Forderungen der UFOP:

  • Die konjunkturelle Flächenstilllegung ist als Instrument beizubehalten.
  • Die Stilllegungsrate ist bei einer weiteren Entspannung der Weltmarktsituation für Getreide zu reduzieren.
  • Die Anbaumöglichkeit von Nachwachsenden Rohstoffen ist mit reduzierten behördlichen Auflagen und ohne Limit für die anfallenden Futtermittel zu erhalten.
  • Die freiwillige Flächenstilllegung ist fortzuführen.

Begründung:

Der Vorschlag der EU-Kommission zur dauerhaften Stilllegung steht in einem völligen Widerspruch zur notwendigen praxisnahen und marktkonformen Ausgestaltung der Stilllegungsverpflichtung. Vor dem Hintergrund der energie- und umweltpolitisch motivierten Beschlüsse der EU sowie der jeweiligen nationalen Klimaschutzverpflichtungen zur CO2-Minderung, ignoriert der Vorschlag völlig die bereits von den Mitgliedstaaten beschlossenen Maßnahmen z.B. zur Förderung von Biokraftstoffen sowie den Entwicklungsstand bei der Produktion und Nutzung von Nachwachsenden Rohstoffen. In Veredelungsregionen fehlt die Fläche für die Verwertung der organischen Dünger. Der Biogasproduktion wird eine wichtige Rohstoffbasis entzogen. Das Rohstoffpotenzial für die steigenden Mengenanteile bei Biokraftstoffen im Kraftstoffmarkt wird erheblich verringert.

Der Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen auf Stillegungsflächen wird von der Gesellschaft im Gegensatz zum ”Nichts-Tun” akzeptiert und ist ein wichtiges strategisches Element, um Flächen entsprechend der Versorgungslage jederzeit für die Nahrungsmittelproduktion wieder nutzen zu können. Der Energiepflanzenanbau eröffnet ein flächenwirksames Anbaupotenzial, das die unproduktive Stilllegung mittelfristig überflüssig macht. Dies und nicht die bloße Stilllegung muss ein Ziel der Agrarreform sein.

Der Vorschlag ist mit den Eigentums- und Pachtverhältnissen in vielen Ländern der EU unvereinbar. In Deutschland sind mehr als 2/3 der Ackerflächen in den alten und etwa 90% der Ackerflächen in den neuen Bundesländern Pachtflächen. Rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Bewirtschafter und Verpächter werden vorprogrammiert, wenn der Bewirtschafter zur Dauerbrache verpflichtet wird.

(Vgl. Meldung vom 2003-01-23.)

Source

Pressemitteilung der UFOP vom 2003-01-31.

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