UFOP begrüßt geplante Begrenzung des Hydrotreating von Pflanzenölen

Bundesumweltministerium fordert Beschränkung von Pflanzenölbeigaben in Erdölraffinerien

Die im betreffenden Verordnungsentwurf des Bundesumweltministeriums enthaltene Begrenzung der direkten Beigabe von Pflanzenöl zum Mineralöl in Großraffinerien ist nach Angaben von top-agrar von der Union zur Förderung von Öl- und Proteinpflanzen (UFOP) begrüßt worden. Der Vorlage zufolge soll die Anrechnung biogener Öle zur Mitverarbeitung in einem raffinerietechnischen Verfahren auf 3 Volumenprozent des hergestellten Dieselkraftstoffs beschränkt werden, wenn der Verpflichtete im Kalenderjahr 7 Volumenprozent Biodiesel bezogen auf die Gesamtmenge fossilen Kraftstoffs zuzüglich des von ihm als Ersatz für den Dieselkraftstoff in Verkehr gebrachten Biotreibstoffs vermarktet.

Wie die UFOP dazu in ihrer Stellungnahme zum Entwurf der 37. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes erklärt, stellt diese Regelung sicher, dass die Biokraftstoffquotenverpflichtung erfüllt werden kann. Die Erfüllung der Quotenverpflichtung basiere damit nicht ausschließlich auf Biokraftstoffmengen, die über den jeweiligen Mengenanteil in den Kraftstoffnormen geregelt seien, erläutert die UFOP. Für das als “Hydrotreating” bekannte Verfahren, bei dem Pflanzenöl nach einer Reaktion mit Wasserstoff unmittelbar dem herkömmlichen Diesel beigemischt wird, eignet sich Palmöl besonders gut. Aufgrund der bestehenden Preisrelationen zwischen Raps-, Soja-, Sonnenblumen- und Palmöl ist laut UFOP deshalb davon auszugehen, dass für die Mitverarbeitung in der Raffinerie ausschließlich Palmöl eingesetzt wird.

Die Förderorganisation begrüßt es daher auch, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung an die Anforderung der Beibringung von Nachhaltigkeitsnachweisen bezüglich der Biomasseherkunft gebunden werde, die ab dem 1. Juli 2010 gemäß der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung “Biokraftstoffe” als Voraussetzung für die Anrechnung auf die Quotenverpflichtung beizubringen sei. Grundsätzlich gibt die UFOP zu bedenken, dass die Frage, welche validierte Prüfmethode für den Biomassenachweis bei pflanzlichen Ölen zur Mitverarbeitung in Raffinerien am Endprodukt zugelassen werde, ungeklärt sei. Dies betreffe auch den Biomassenachweis, wenn hydrierte pflanzliche Öle aus so genannten “stand-alone”-Anlagen herkömmlichen Diesel beigemischt würden.

Ferner weist die UFOP darauf hin, dass ihr keine Studien zur Treibhausgasbilanz im Falle der Mitverarbeitung von pflanzlichen Ölen in raffinerietechnischen Anlagen bekannt seien. Nach eigenen Berechnungen sei festzustellen, dass der Wasserstoffbedarf für die Hydrierung relativ hoch sei und extern bereitgestellt werden müsse. Zudem fielen Nebenprodukte an, die nicht auf die Quotenverpflichtung angerechnet werden könnten, zum Beispiel Propan. Für die Anrechung auf die Quotenverpflichtung müsse sichergestellt sein, dass der für die Hydrierung verwendete Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen stamme und die Nachhaltigkeitsanforderungen erfülle.

Die UFOP hält es zudem für erforderlich, dass Ökobilanzen zur Verwendung pflanzlicher Öle in Großraffinerien vorgelegt und die Methode zur Anrechnung auf die Quotenverpflichtung offen gelegt werden. Zu prüfen sei auch die Frage der Mehrkosten für die Wirtschaft, bedingt durch zusätzliche Investitionen zur Anpassung der Raffinerieanlagen sowie der Kosten für die Bereitstellung des benötigten Wasserstoffs. Außerdem gibt die UFOP zu bedenken, dass mit der Verordnung ein “biogener” Dieselkraftstoff zugelassen werde, der nicht im Anhang V der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU aufgeführt sei. Die aufgeführten Angaben für hydriertes Rapsöl, hydriertes Sonnenblumenöl und hydriertes Palmöl seien spezifiziert für Hydrieranlagen, die nach dem verfahrenstechnischen Prinzip des Unternehmens “Neste-oil” hergestellt würden.

Schließlich stellte die Förderorganisation fest, dass mit der Möglichkeit der Mitverarbeitung pflanzlicher Öle in der Raffinerie in Höhe von 3 % allein in Deutschland ein Bedarf von etwa 900 000 t Pflanzenöl ausgelöst werde. In der EU könnte sich laut UFOP-Schätzung ein Rohstoffbedarf von insgesamt etwa 6 Mio t ergeben. Da davon auszugehen sei, dass hierfür vorrangig Palmöl nachgefragt werde, sei die Bundesregierung gefordert, die Verwendung von Palmölimporten für die Herstellung von Biokraftstoffen im Hinblick auf die Nachhaltigkeitskriterien genauestens zu prüfen, betont die UFOP. Die Bundesregierung müsse ferner darauf hinwirken, dass auch heimische Pflanzenöle in den Raffinerien eingesetzt würden.

Source

topagrar online, 2009-11-04.

Supplier

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit (BMU)
Neste Oil
Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP)

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