U.S. Bundesgericht entscheidet: Hanflebensmittel bleiben legal

Die U.S.-Hanflebensmittel-Industrie hat einen entscheidenden Sieg im Streit mit der Bundesdrogenbehörde (DEA) errungen. Am 7. März erließ ein Bundesrevisionsgericht in San Francisco eine einstweilige Verfügung gegen eine Verordnung des DEA vom Oktober 2001. Diese Verordnung hatte mit Wirkung vom 8. Februar sämtliche Lebensmittel, die “irgendeine Menge von THC” enthalten, rechtlich – mit entsprechenden Strafandrohungen – Marihuana gleichgesetzt und ihre Vernichtung verlangt. Da die DEA keinen numerischen THC Grenzwert festgesetzt hatte, war es bei den Hanfsamenverarbeitern und beim Einzelhandel, in dem zunehmend Hanfnüsse, Öl, Energieriegel, Chips und Gebäck mit Hanfgehalt angeboten werden, zu Unsicherheit über die Interpretation dieser Verordnung gekommen. Mehrere Ketten hatten aus Furcht Hanflebensmittel aus ihrem Sortiment entfernt.

Die Hanflebensmittelindustrie, vertreten von der Hemp Industries Association (HIA) und unter geistiger Führung von David Bronner von Dr. Bronner’s Magic Soaps hatte daraufhin sowohl auf einstweilige Verfügung als auch auf Aufhebung der Verordnung geklagt. Sie argumentierte, dass die Verordnung in mehrfacher Hinsicht gegen Verwaltungsrecht verstößt. So hatte die DEA – ohne Begründung und ohne öffentliche Anhörung – eine seit 1937 im Bundesgesetz bestehende Ausnahmegenehmigung für sterile Hanfsamen außer Kraft gesetzt. Weiterhin wurde argumentiert, dass die willkürliche Festsetzung eines “Null-Grenzwertes” unwissenschaftlich, unbegründet und undurchführbar sei.

Der endgültige Verbleib der Verordnung wird jetzt in den nächsten Monaten vom Gericht entschieden. Erfahrungsgemäß deutet die Gewährung der einstweiligen Verfügung jedoch darauf hin, dass das Gericht die Argumente der Hanfindustrie grundsätzlich für schlagkräftig hält. Letztendlich dürfte die DEA gezwungen sein, in einer neuen Verordnung und nach öffentlicher Anhörung wissenschaftlich fundierte THC-Grenzwerte für Lebensmittel festzulegen. Durch geschickt koordinierte Medienarbeit ist es der Industrie inzwischen gelungen, die Existenz von Hanflebensmitteln sowie die Unsinnigkeit der Verordnung ins öffentliche Bewusstsein zu bringen – mit entsprechend positiver Auswirkung auf die Verkaufszahlen.

Eine wesentliche Rolle bei der Entscheidung spielte die Studie “Assessment Of Exposure To And Human Health Risk From THC And Other Cannabinoids In Hemp Food” von Franjo Grotenhermen (nova-Institut), Gero Leson und Petra Plesse (Leson Environmental Consulting, USA). Die Studie kann hier ungekürzt als PDF-Datei heruntergeladen werden.

(Vgl. auch Meldung vom 2002-02-08.)

Autor: Michael Karus (nova)
Endredaktion: Marion Kupfer (nova)
Quelle: nova-Recherche vom 2002-03-08.

Source

nova-Recherche vom 2002-03-08.

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