Substrat-Lieferverträge für Biogasanlagen: Solide Planung nötig!

Der Biogas-Boom ist ungebrochen

Überstürzte Investitionen können jedoch erhebliche Verluste bringen. “Wer sich mehr als zehn Jahre vertraglich bindet, darf nicht die Inflation ignorieren”, warnt Dr. Tobias Möllenhoff. Als Referent eines Bioenergie-Seminars der Volksbank Wittenberg berichtete der Berater von langfristigen Substrat-Lieferverträgen für Biogasanlagen, in denen die Geldentwertung nicht berücksichtigt werde.

Der Unternehmensberater der Ländlichen Betriebsgründungs- und Beratungsgesellschaft mbH Göttingen (LBB) präsentierte für die Wirtschaftlichkeit von Mais als Substrat in Biogasanlagen eine Faustformel: Demnach muss der Deckungsbeitrag für Biogas-Mais jenen der verdrängten Fruchtfolge um mindestens 100 €/ha übertreffen. Es sollte zudem vertraglich gestattet sein, die Preise regelmäßig an eine veränderte Marktlage anpassen zu können.

Möllenhoff forderte die Landwirte auf, Lieferverträge für Substrat detailliert zu planen. Das beginne mit der Frage, wann ein Vertrag in Kraft trete. Den Passus “Mit Inbetriebnahme der Anlage” bezeichnete Möllenhoff in diesem Zusammenhang als “hochgradig unseriös”, berichtet die Agrarzeitung Ernährungsdienst in ihrer heutigen Ausgabe.

Source

Ernaehrungsdienst.de vom 2006-10-28.

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