Stilllegungsflächen dürfen zur Sturmholzlagerung genutzt werden

Ab sofort können landwirtschaftliche Stilllegungsflächen zur Holzlagerung genutzt werden. Dies teilte jetzt der niedersächsische Landwirtschaftsminister Hans-Heinrich Ehlen mit. Die Aufarbeitung des durch den Orkan “Kyrill” geworfenen Holzes macht große Fortschritte. Aufgrund der großen Schadholzmengen reicht vielerorts der im Wald zur Verfügung stehende Platz schon nicht mehr aus.

In diesen Fällen müssen Waldbesitzer dann auf andere geeignete Lagerungsmöglichkeiten außerhalb des Waldes zurückgreifen und die sind rar. Darüber hinaus wird das Holz häufig außerhalb des Waldes gelagert, um bei einer Massenvermehrung der Borkenkäfer ein Übergreifen auf noch stehende Bäume möglichst zu verhindern. Nach Absprache mit den Grundeigentümern und den Bewirtschaftern können Stilllegungsflächen unter folgenden Bedingungen für die Zwischenlagerung in Anspruch genommen werden:

  • Die Lagerung ist zwingend erforderlich sowie vorübergehend und erfolgt unentgeltlich.
  • Der Inhaber der Fläche behält die Verfügungsgewalt über die betroffenen Flächen.
  • Nach der Holzlagerung werden diese Flächen unverzüglich in einen guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gebracht, z. B. durch eine (Wieder-) Begrünung.

Die für die Holzlagerung vorgesehenen Stilllegungsflächen sind den zuständigen Stellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vorher auf einem Formblatt mitzuteilen (Formular als Download unter www.ml.niedersachsen.de).

(Vgl. Meldungen vom 2007-02-12 und 2007-01-23.)

Source

www.ml.niedersachsen.de. 2007-03-19.

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