Spruch des Europäischen Gerichtshofs stärkt Bürgerrechte bei Feinstaubbelastung

Pelletverband hofft auf baldige Umsetzung 1. BImSchV-Novellierung

Die moderne Holzenergie- und Pelletbranche hofft, dass durch die aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Stärkung der Bürgerrechte bei der Luftreinhaltung, nun auch die Blockade bei der Novellierung der Verordnung für kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) gelöst wird. Diese Vorschrift, die u.a. die Ansprüche beim Emissionsverhalten an Holzfeuerungen regelt, liegt zwar in einer novellierten Form vor; ihre Umsetzung wird aber mit Blick auf die bayerische Landtagswahl, seit einigen Monaten von der Bundesregierung nicht weiter betrieben.

Am 25. Juli urteilte der Europäische Gerichtshof, dass bei Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte für Feistaub unmittelbar betroffene Bürger bei den zuständigen Behörden die Erstellung eines Aktionsplans bewirken können. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die Gefahr der Überschreitung der Grenzwerte auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte zurückzukehren.

Hierzu sagte Martin Bentele, der Geschäftsführer des Deutschen Energie-Pellet-Verbands (DEPV) am Samstag, den 26. Juli 2008 in Mannheim: “Nachdem die Politik das Verfahren um strengere Emissionswerte und die Umrüstung oder Stilllegung von alten Öfen gestoppt hat, hoffe ich auf eine zügige Wiederaufnahme der Aktivitäten zur baldigen Umsetzung der Vorschrift. Die Situation ist paradox: anders als bei der Automobilindustrie, ist die moderne Holzenergiebranche an strengen Feinstaubgrenzwerten interessiert und kann diese für das Image der Holzenergie notwendigen Schritte technisch auch umsetzen. Bei den politischen Entscheidungsträgern werden alte Öfen jedoch mit Wählerstimmen gleichgesetzt und damit eine sinnvolle Entwicklung blockiert. Die fachliche Ebene des Themas wird ausgeblendet und alleine auf den politischen Sachverhalt reduziert.

Es ist unverständlich, dass Politiker, die für erneuerbare Energien stimmen, beim Thema Luftreinhaltung blockieren. Wenn das Thema nach der Ferienzeit nicht schnell aufgegriffen wird, droht die Novellierung der 1. BImSchV mit Blick auf die Bundestagswahl endgültig zur unendlichen Geschichte zu werden. Biomasse kann bei der Wärmeerzeugung künftig nur dann fossile Energieträger stärker ersetzen, wenn die Holzenergie neben der garantierten CO2-Neutralität auch bei der Luftreinhaltung höchsten Ansprüchen genügen kann.”

Zur Information: Da sich die Feinstaubemission aus der Holzverbrennung alleine durch saubere neue Feuerungsanlagen nicht signifikant senken lässt, wurde in der 1. BImSchV neben Feinstaubgrenzwerten auch eine Regelung für Altanlagen (Gültigkeit ab 1.1.2015) aufgenommen. Deren Bestand liegt derzeit bei etwa 14 Mio. Feuerstätten (Öfen und Kamine) auf Holzbasis, im Vergleich dazu gibt es nur rund 700.000 Holzheizungen. Ältere Holzfeuerstätten verfügen über ein deutlich höheres Emissionsniveau und sind für ca. 2/3 der Emissionen aus der Holzverfeuerung verantwortlich. Technische Lösungen für die zukünftige Nachrüstung solcher emissionsreicher Einzelraumfeuerstätten sind bereits verfügbar.

Weitere Informationen
Pressemitteilung des EUGH zum Urteil vom 2008-07-25 (PDF-Dokument)

Source

Deutscher Energie-Pellet-Verband (DEPV), Pressemitteilung, 2008-07-28 und Europäischer Gerichtshof, Pressemitteilung, 2008-07-25.

Supplier

Court of Justice of the European Union (CURIA)
Deutscher Energie-Pellet-Verband e.V. (DEPV)

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