Prüfung der Steuerbefreiung für Biokraftstoffe: Kein Grund zur Unruhe

Die Nachricht, die EU-Kommission habe die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe auf dem Prüfstand, hat eine Weile für Unruhe in den beteiligten Branchen gesorgt.

Indes sind Befürchtungen, dass die Kommission zu dem Schluss einer unzulässigen Beihilfe kommt, inzwischen ausgeräumt. Das Prüfungsverfahren war bereits einkalkuliert, als die Entscheidung des Bundestags, nebst Biodiesel auch alle anderen Biotreibstoffe in die Steuerbefreiung einzubeziehen, im Juni 2002 getroffen wurde. Diese so genannte Notifizierung sei lediglich ein Routinevorgang, das Bundesumweltministerium beschwichtigt: “Es gibt keinerlei Anzeichen dafür, dass die EU das Gesetz als unerlaubte Beihilfe einstufen könnte.”

Auch bei der Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel (AGQM) sowie der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) sieht man keinen Anlass zur Unruhe. AGQM-Sprecher Jens Haupt räumt lediglich “ein gewisses Restrisiko” ein, und das Verfahren sei immerhin “formal notwendig”.

Künftig soll der Steuerausfall durch wachsenden Biotreibstoff-Verbrauch allerdings von Regierungsseite stärkere Beachtung finden, denn neben der Steuerbefreiung für Biokraftstoff fiel eine Gesetzesänderung für die Energiestatistik an, die Bioenergie künftig auch mit erfassen soll. Damit werde die Höhe der staatlichen Förderung in diesem Bereich genauer nachvollziehbar, so Haupt.

(Vgl. Meldung vom 2003-07-22.)

Source

UMWELT kommunale ökologische Briefe Nr. 17 vom 2003-08-20.

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