Positionspapier zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nachwachsende Rohstoffe

Hannover, 11.12.2003 -EEG und Klimaschutz
Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien ist umweltpolitisch in Bezug auf die CO2-Minderungsziele, den Ressourcenschutz und eine nachhaltige Entwicklung von großer umwelt-, wirtschafts- und agrarpolitischer Bedeutung.

Die “EU-Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien” vom 27.09.2001 hat für Deutschland das Richtziel, den Stromanteil auf 12,5% bis 2010 zu erhöhen, vorgegeben. Auch nach dem Weißbuch der EU-Kommission soll der Anteil erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch in der EU auf 12% gesteigert werden. Dabei wird nach Auffassung der Kommission die Energie aus Biomasse die mit Abstand wichtigste erneuerbare Energiequelle darstellen.

Sachgerechte Anpassung des EEG
Das EEG hat seine Hauptaufgabe zur Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bisher gut erfüllt. Die Stromerzeugung aus Biomasse ist durch die bestehenden Regelungen des EEG – in Kombination mit dem Marktanreizprogramm des Bundes sowie Förderprogrammen der Länder – maßgeblich vorangetrieben worden. Der Biogasbereich belegt diese Entwicklung eindrucksvoll.

Vergleichsweise günstige CO2-Minderungskosten und die Möglichkeit zur kontinuierlichen Bereitstellung von Energie aus Biomasse machen die Bioenergie als erneuerbare Energieform besonders attraktiv. In diesem Zusammenhang sollte das EEG bevorzugt die Technik mit den geringsten CO2-Minderungskosten fördern.

Die bisherigen Vergütungssätze des EEG für Strom aus Biogasanlagen waren nachweislich für kleinere und mittlere, oder rein landwirtschaftlich ausgerichtete Anlagen zu gering. Eine Anhebung der Vergütungssätze ist notwendig, um die erschließbaren Energiepotenziale für diesen Leistungsbereich zu nutzen. Das Gleiche gilt für Biogasanlagen, die ausschließlich nachwachsende Rohstoffe und Wirtschaftsdünger einsetzen.

Der nunmehr vorliegende Kompromiss innerhalb der Bundesregierung zur Novellierung des EEG führt einerseits zu Verbesserungen für die erneuerbaren Energien aus Biomasse, kann aber andererseits die Bedingungen für mittlere und größere Biogasanlagen verschlechtern. Damit wird die besonders effektive und nachhaltige Erzeugung von Strom in diesen Anlagen im Vergleich zur Förderung der Windenergie oder Photovoltaik eindeutig benachteiligt.

Die aufstrebende Biogasbranche, die schon jetzt erhebliche Wertschöpfung im ländlichen Raum hervorruft, ist stark verunsichert. Wegen der Planungsunsicherheit werden viele Investitionen zurückgestellt, was zu erheblichen Liquiditätsproblemen auch in diesem Wirtschaftsbereich führt.

Positiv an den neuen Regelungen des EEG für die Biomasse ist die verbesserte Förderung kleiner Biogasanlagen bis zu einer Leistung von 150 Kilowatt und die Gewährung einer zusätzlichen Vergütung für neue und auch bestehende Anlagen, die ausschließlich nachwachsende Rohstoffe und/oder Wirtschaftdünger einsetzen.

Negativ wirkt sich die Verkürzung der Vergütungsdauer von 20 auf 15 Jahre für den Bereich der Bioenergieanlagen aus. Im Gegensatz zur Photovoltaik soll die Mindestvergütung für Strom aus Biomasse nur für 15 Jahre garantiert werden. Für mittlere und größere Biogasanlagen führt dies in vielen Fällen zu einer Verschlechterung gegenüber der bisherigen Situation. Die verbesserten Vergütungen für kleinere Anlagen und solche, die ausschließlich nachwachsende Rohstoffe einsetzen, wird ebenfalls größtenteils durch den geringeren Vergütungszeitraum aufgezehrt.

Durch diese Maßnahmen ließen sich die günstigen CO2-Minderungskosten der Bioenergie zur Erreichung der Klimaschutzziele besser nutzen und annähernd gleiche Bedingungen bei der Förderung der erneuerbaren Energien herstellen.

(Vgl. Meldungen vom 2003-12-10 und 2003-11-27.)

Source

Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BMVEL, Länder, FNR) Nachwachsende Rohstoffe - Hannover im November 2003.

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