Pflanzenmedizin 2004: In Europa willkommen, in Deutschland abgewickelt

München, 26.03.2004 – Paradoxer könnte die Situation nicht sein: Während die Regierungen der USA und Großbritanniens die Erforschung pflanzlicher Arzneimittel mit Millionenbeträgen fördern, betreibt der Gesetzgeber ausgerechnet in Deutschland, der bisherigen “Naturapotheke der Welt”, den Kahlschlag der Pflanzenmedizin.

Gerade erst hat die EU die Schaffung eines eigenen Komitees für die Zulassung und gegenseitige Anerkennung von pflanzlichen Arzneimitteln beschlossen und den forschenden Herstellern dieser Präparate einen erweiterten gesetzlichen Schutz eingeräumt. In Deutschland dagegen dürfen Phytopharmaka – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden. “Ihre Hersteller werden per Gesetz aus dem Wettbewerb gekippt”, so Prof. Dr. Michael Popp, Vorsitzender des Komitees Forschung Naturmedizin e.V. (KFN) vor der Presse in München.

Deutsche Unternehmen, die sich mit der Erforschung pflanzlicher Medikamente befassen, sehen sich nun einem Interessenkonflikt ausgesetzt: Zum einen erfordert Forschung hohe finanzielle Investitionen. Da aber die Kassen für Phytopharmaka nicht mehr aufkommen, brauchen die Hersteller das Geld verstärkt für die direkte Information der Verbraucher und Patienten also für Werbung. “Ausgerechnet jetzt, wenn uns Europa Türen und Tore öffnet, haben wir kein Geld mehr für Studien. Angesichts des wegbrechenden deutschen Marktes können wir die sich nun eröffnenden Riesenchancen und Perspektiven innerhalb Europas kaum nutzen”.

Dabei gibt es gute Beispiele für den vernünftigen und auch kostengünstigen Einsatz von Phytopharmaka: So stehen derzeit in der Schweiz dem Arzt und dem Patienten rund 500 Medikamente pflanzlichen Ursprungs zur Verfügung. 78 davon sind “kassenzulässig”, d.h. vom dortigen Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) für die Verordnung durch den Arzt und die Erstattung durch die Kasse zugelassen. Phytopharmaka, die nicht auf dieser Spezialitätenliste stehen, können mit Hilfe einer Zusatzversicherung erstattet werden. Über 60 Prozent der Schweizer sind mit einer solchen Zusatzversicherung ausgestattet.

Das KFN fordert vom deutschen Gesetzgeber mit Nachdruck die Wiederzulassung pflanzlicher Arzneimittel für die kassenärztliche Versorgung und gleiche Bedingungen für rezeptpflichtige und rezeptfreie Arzneimittel. Sonst leiden nicht nur die Patienten, sondern droht auch ein nicht wieder gutzumachender Schaden für die phytotherapeutische Forschung und den Standort Deutschland.

(Vgl. Meldung vom 2003-02-28.)

Source

Pressemitteilung des Komitee Forschung Naturmedizin e.V. vom 2004-03-26.

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