Pellets – neue ÖNORM

Um die Qualität von Holzpellets gemäß der ÖNORM M 7135 zwischen Erzeuger und Verfeuerung zu sichern, werden in der neuen ÖNORM M 7136 (Ausgabe 2002-06-01) Anforderungen an Transport- und Lagerlogistik festgelegt. Diese Norm ist gültig für Österreich und wird Impulse für Deutschland zur Folge haben. Sie richtet sich an alle, die sich mit dem Transport von Holzpellets HP1 “ÖNORM M 7135 geprüft” befassen.

Aus dem Inhalt: In allen Lieferpapieren muss die Kennzeichnung des Brennstoffs “ÖNORM M 7135” aufgeführt sein. Holzpellets HP1 “ÖNORM M 7135” müssen getrennt von nicht normkonformen Pellets gelagert werden, eine Vermischung mit Pellets von anderem Durchmesser ist unzulässig. Pellets sind trocken zu lagern und zu transportieren. Zwischenlager, also alle Lagerstätten zwischen Produktion und Lagerung beim Verbraucher, müssen überdacht sein. Beim Endkunden ist vom Zusteller eine Checkliste auszufüllen, die Bestandteil der Lieferpapiere ist. Folgende Punkte sind mindestens in der Checkliste zu beantworten: Heizung abgeschaltet? Lagerraum verschlossen? Art und geschätzte Menge der vorhandenen Brennstoffrestbestände im Lager des Kunden und verwendete Schlauchlänge.

Die neue ÖNORM kann über das Österreichische Normungsinstitut in Wien bezogen werden. Zu den Anforderungen an die Lagerung von Pellets ist eine weitere Norm in Vorbereitung, die ÖNORM M 7137.

Infos: Österreichisches Normungsinstitut, Heinestr. 38, A-1020 Wien

(Vgl. Meldung vom 2002-06-17.)

Source

nawaros® vom 2002-07-22.

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