Offener Brief der HanfHaus GmbH an das BgVV wegen THC-Grenzwerten

Betr.: Richtwerte für THC in hanfhaltigen Lebensmitteln

Sehr geehrte Damen und Herren:

mit Erstaunen haben wir die vom BgVV in der Pressemitteilung vom 16.03.2000 empfohlenen Richtwerte für THC in Lebensmitteln zur Kenntnis genommen. Die HanfHaus GmbH hat 1994 als erstes deutsches Unternehmen Lebensmittel aus Hanf auf den Markt gebracht und ist heute der größte Vertreiber von Hanf-Produkten aller Art in Europa. Daß eine deutsche Behörde Richtlinien erläßt, ohne mit den betroffenen Unternehmen im Vorfeld auch nur Kontakt aufzunehmen, ist schon ziemlich verwunderlich – “im Konsens” mit der Industrie wird hierzulande offenbar nur entschieden, wenn es um hochgradig lebensgefährliche Substanzen wie Plutonium geht.

Aufgrund ihrer Jugend ist die Hanf-Wirtschaft zwar noch nicht in der Lage, die politische Landschaft mit Bimbes und Lobbyarbeit zu pflegen – dennoch erwarten wir von den mit unseren Steuern finanzierten Ministerien und Behörden ein faires und verantwortungsbewußtes Vorgehen. Allein die HanfHaus GmbH hat seit 1994 in ihrer Zentrale und den angeschlossenen 12 Filialen und Zulieferbetrieben über neue 100 Arbeitsplätze geschaffen und damit eine der wichtigsten ökologischen Innovationen der 90er Jahre angestoßen. Seitdem wurden tonnenweise Hanf-Lebensmittel in den Verkehr gebracht, ohne daß es ein einziges Mal zu Auffälligkeiten oder gar Gesundheitsbeeinträchtigungen gekommen ist. Diese völlige Problemlosigkeit von hanfhaltigen Lebensmitteln ist auch gar nicht weiter überraschend, denn Hanf ist eine der ältesten Nutzpflanzen der Menschheit und seit über 10.000 Jahren als Lebensmittel in Gebrauch. Daß die Spuren von THC im Blütenharz, die den Samen nach ihrer Reinigung noch anhaften können, zu irgendeiner Rauschwirkung führen, ist unseres Wissens weder in medizinhistorischen Aufzeichnungern noch durch irgendeinen aktuellen Fall dokumentiert.

Da insofern im Rahmen der Gesundheitsvorsorge wenig Anlaß besteht, die Bevölkerung mit besonders strengen Grenzwerten vor einer möglichen Gefahr zu schützen, wundert es umso mehr, warum die betroffenen Hersteller und Vertreiber vor dem Erlaß von Richtlinien nicht einmal gehört werden. Wir fordern Sie deshalb auf, unsere Stellungnnahme zu den vorgeschlagenen Grenzwerten zur Kenntnis zu nehmen und ihre Empfehlungen dahingehend zu überarbeiten. Die Hanf-Industrie selbst hat das größte Interesse an rechtssicheren, verbindlichen Verordnungen und einem Grenzwert für THC in Lebensmittel, der einen Mißbrauch zu Rauschzwecken ausschließt – doch mit den von der BgVV empfohlenen Richtwerten kann sie nicht überleben.

Von den empfohlenen Richtwerten scheinen uns die für Getränke (5 µg/kg) und Speiseöl ( 5000 µg/kg) zwar extrem niedrig, aber doch noch gerade akzeptabel und einhaltbar. Der Wert von 150 µg/kg für alle anderen Lebensmittel allerdings ist für zahlreiche Produkte in keiner Weise einhaltbar und bedeutet für die Hanf-Wirtschaft in immer einem wichtiger werdenden Produktbereich das ökonomische Aus. Ein Knabberriegel aus gereinigten Hanfsamen z.B. könnte diesen Wert genausowenig erreichen wie ein kalt-gepresstes Speiseöl. Selbst geschälte Hanfsamen, die noch sehr viel geringere THC-Spuren enthalten als ungeschälte Samen würden vom Markt verbannt, wenn sie künftig nur noch 150 µg/kg THC enthalten dürften. Wir fordern deshalb, den Richtwert für andere Lebensmittel auf denselben Wert zu setzen wie den für Speiseöl. Er würde damit immer noch Lichtjahre” unter jeder psychoaktiven Wirksamkeit liegen und jede Gefährdung oder einen Mißbrauch ausschließen.

Würde der Maßstab, der in den BgVV-Empfehlungen für THC angelegt wird, für andere Spuren rauschwirksamer Substanzen (etwa Alkohol) in Lebensmittel angelegt, müßte die Hälfte aller Obstsorten und tausende andere Lebensmittel vom Markt verschwinden! Wir werden uns deshalb bei Bundes-Gesundheitsministerin Fischer dafür einsetzen, die Empfehlungen der BgVV nicht zu übernehmen und entsprechende Verordnungen nur im Konsens (oder zumindest in Konsultation) mit der Hanf-Wirtschaft zu erlassen. Es kann nicht sein, daß ein aussichtsreicher ökologischer Wirtschaftszweig durch Lebensmittelgrenzwerte ruiniert wird, die nicht auf vernünftigem wissenschaftlichen Konsens beruhen, sondern von der Hysterie einer überholten Drogenpolitik diktiert werden. Bis heute ist kein einziger Fall dokumentiert, in dem Lebensmittel aus Hanf wegen der Restspuren von THC als Rauschmittel mißbraucht wurden oder gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorgerufen hätten. Im Gegenteil haben viele Konsumenten wegen der wertvollen Inhaltsstoffe von Hanfsamen und Hanföl beste Erfahrungen damit gemacht – weshalb diese Produkte seitens des BgVV eher Empfehlungen verdient hätte, anstatt Warnungen vor höchst unwahrscheinlichen Gefahren und (im Vergleich mit Alkhohol) geradezu hysterische Richtlinien. Wir fordern das BgVV deshalb dringend auf, die herausgegeben Empfehlungen zu überarbeiten und in Abstimmung mit den betroffenen Unternehmen und der Landwirtschaft einen allgemeinverträglichen Konsens zu suchen.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Bröckers
Geschäftsführer

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe