Novelle der Verpackungsverordnung passiert Bundeskabinett

Flaschen aus Biokunststoffen sollen bis 2010 pfandfrei bleiben.

Das Bundeskabinett hat am 19. September 2007 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel die 5. Novelle der Verpackungsverordnung beschlossen. Zukünftig müssen grundsätzlich alle Verpackungen, die zu privaten Endverbrauchern gelangen, bei dualen Systemen lizenziert werden. Getränkeflaschen aus Biokunststoffen sollen bis 2010 befristet von der Pfandpflicht befreit werden. Der Bundestag und der Bundesrat müssen der Novelle noch zustimmen.

10_Ihr_Platz.jpg“Die Neuregelung beendet die nicht mehr hinnehmbaren Wettbewerbsverzerrungen durch Trittbrettfahrerinnen und Trittbrettfahrer und die Verrechnung von gewerblichen Verpackungsabfällen mit Verpackungen von privaten Haushalten”, so Gabriel. Künftig bestehe ein klarer Rahmen für den Wettbewerb bei der Sammlung und Verwertung von Verpackungsabfällen. Damit werde die bewährte haushaltsnahe Sammlung, der das Bundesumweltministerim (BMU) eine anspruchsvolle Verwertung von Verpackungen bestätigt, langfristig gesichert.

Von der Pflicht zur Lizenzierung bei dualen Systemen ausgenommen werden funktionierende branchenbezogene Rücknahmelösungen, die von den zuständigen Behörden genehmigt sind. Sie dürfen jedoch keine Verpackungen einbeziehen, die bei privaten Haushalten anfallen. Die Vertreiber müssen darüber hinaus eine Vollständigkeitserklärung über die Verpackungen abgeben, die sie in Verkehr bringen.

Branche begrüßt Pfandbefreiung für Biokunststoff-Flaschen
Der Industrieverband European Bioplastics wertete den Kabinettsbeschluss als klares Bekenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Innovationen für eine nachhaltige Entwicklung. Durch die bis 2010 befristete Befreiung könne der im Rahmen der Pfandpflicht notwendige und kostenintensive Aufbau von Sortier- und Recyclingsystemen für Biokunststoff-Flaschen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Bis dahin sei die Sammlung und Verwertung mittels dualer Systeme, also über gelben Sack und gelbe Tonne, vorgesehen.

Klaus Peter Stadler, Technischer Direktor der Coca-Cola GmbH, bestätigte: “Die Pfandbefreiung ist ein richtiger Schritt, um die innovativen Produkte nach vorne zu bringen.” Coca-Cola prüfe gegenwärtig auch die Einsatzmöglichkeiten von Biokunststoffen.

Die Pfandbefreiung gilt gemäß Kabinettsbeschluss dann, wenn die Kunststoffflasche zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen besteht (§ 16 II Abs. 3 bis 5 VerpackV) und sich die Verpackungshersteller an einem flächendeckenden Entsorgungssystem beteiligen (§ 6 VerpackV).

Weitere Information (PDF-Dokumente)

(Vgl. Meldungen vom 2007-09-19 und 2005-06-14.)

Source

Bundesumweltministerium (BMU) und European Bioplastics, Pressemitteilungen, 2007-09-19 und Ihr Platz, Foto.

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