Niedersachsen: Biogas mit Bedacht erzeugen

Stellungnahme der Landwirtschaftskammer zu Chancen und Risiken der Biogaserzeugung

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen geht in einer Stellungnahme auf die Chancen und Risiken landwirtschaftlicher Biogaserzeugung hin. Probleme durch die zunehmende Biogaserzeugung werden ebenso aufgezeigt wie mögliche Lösungsansätze. Als Beratungsanbieter für landwirtschaftliche Betriebe betont die Kammer die Notwendigkeit einer sorgfältigen Plaung und der betriebsindividuellen Abwägung der Vor- und Nachteilen.

Im Jahre 2004 wurde mit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) u. a. festgelegt, dass Strom aus Biogasanlagen in den nächsten 20 Jahren mit bis zu 21,5 Cent pro Kilowattstunde vergütet wird. Hintergrund für diese Entscheidung war der politische Wille, die Energieversorgung in Deutschland auf eine breitere Basis zu stellen, den Anteil erneuerbarer Energien am Primärenergieverbrauch zu erhöhen und den CO2-Ausstoß durch die Verstromung von Heizöl, Erdgas und Kohle zu reduzieren.

Durch die Regelungen im EEG und die damit verbundene Förderung können Biogasanlagen unter bestimmten Voraussetzungen wirtschaftlich betrieben werden. Das haben eine Reihe von Landwirten erkannt und in diesen Bereich investiert. Als Vorteil für die Landwirtschaft insgesamt wird dabei gesehen, dass sich hier neben der Pflanzenproduktion und der Tierhaltung ein neues Standbein zur Einkommenssicherung der Betriebe ergeben hat. Mit zunehmender Anzahl an Biogasanlagen sind aber auch die Nachteile dieser Art der Stromerzeugung deutlich geworden. Aus landwirtschaftlicher Sicht gilt es deshalb, die Vor- und Nachteile, d. h. die Chancen und die Risiken von Biogasanlagen sorgfältig abzuwägen.

Bei der Beurteilung der Vor- und Nachteile von Biogasanlagen sind zwei Anlagentypen zu unterscheiden. Sogenannte Nawaro-Anlagen werden mit nachwachsenden Rohstoffen und/oder wirtschaftseigenen Düngern wie Gülle, Stallmist oder Trockenkot betrieben. Als nachwachsender Rohstoff kommt in erster Linie Mais zum Einsatz, weil dieser wirtschaftlich am interessantesten ist. Im Prinzip könnten hier aber auch alle anderen Pflanzenarten vergoren werden. In Nawaro-Anlagen dürfen allerdings keine Abfälle oder Rückstände z. B. aus der Lebensmittelindustrie eingesetzt werden. Das ist bei dem zweiten Anlagentyp, den sogenannten Koferment-Anlagen möglich. Für jedes hier eingesetzte Substrat ist eine Genehmigung erforderlich und das Substrat muss der Hygiene-, der Bioabfall- und der Düngemittelverordnung entsprechend eingesetzt werden.

Chancen und Risiken abwägen
Kostengünstig errichtet, an gut geeigneten Standorten angesiedelt, nach gesicherten Erkenntnissen konzipiert und optimal betrieben, weisen Biogasanlagen eine hohe Wirtschaftlichkeit auf. Aber nicht für alle Biogasanlagen gelten nur günstige Voraussetzungen. Es mehren sich deshalb die Fälle, in denen Anlagenbetreiber in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten. Durch die Beratung im Vorfeld der Investitionsentscheidung und durch die begleitende Beratung zur Optimierung des Anlagenbetriebes leistet die Landwirtschaftskammer ihren Beitrag, um die Anlagenbetreiber vor Fehlentscheidungen und damit finanziellen Problemen zu bewahren. Das bedeutet, dass die Landwirtschaftskammer im Einzelfall bei günstigen Voraussetzungen zum Bau einer Anlage rät und bei ungünstigen Voraussetzungen davon abrät.

Wenn sich Landwirte zum Bau einer Biogasanlage entschlossen haben, hilft die Landwirtschaftskammer bei der Lösung von genehmigungsrechtlichen, baulichen, technischen, gärbiologischen, hygienischen, organisatorischen, pflanzenbaulichen und betriebswirtschaftlichen Fragen. Die Beratung von Biogasbetrieben zählt genauso zur Aufgabe der Landwirtschaftskammer wie die Betreuung aller anderen landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebe. Nicht zu den Aufgaben der Landwirtschaftskammer als Fachbehörde zählt dagegen die politische Auseinandersetzung um die vom EEG vorgegebenen Rahmenbedingungen. Hierfür sind andere Organisationen zuständig.

Umweltbelastungen vermeiden
Kritik an Biogasanlagen zielt weniger auf die wirtschaftlichen Aspekte, sondern richtet sich viel mehr gegen direkte und indirekte Auswirkungen, die vom Anlagenbetrieb ausgehen. Vorbehalte in der Bevölkerung bestehen dahingehend, dass Biogasanlagen in ihrer Umgebung zu Geruchsbelästigungen führen können, dass sie ein höheres Verkehrsaufkommen und damit mehr Lärm zur Folge haben und dass unter Umständen die städtebauliche Entwicklung sowie das Landschaftsbild beeinträchtigt werden. Der richtigen Standortwahl kommt deshalb eine große Bedeutung zu.

Die Landwirtschaftskammer kann im Vorfeld durch Beratung, durch Stellungnahmen oder durch Gutachten helfen, Konflikte bei der Standortwahl zu vermeiden. Aber auch zur direkten Verminderung von Lärm- und Geruchsemissionen wird Hilfestellung angeboten. Geruchsemissionen können dabei ein Problem insbesondere bei Koferment-Anlagen darstellen. Bei diesen Anlagen sind auch höhere hygienische Anforderungen zu stellen. Deshalb müssen die hier eingesetzten Kofermente vorher hygenisiert worden sein. Ob es durch Biogasanlagen im Vergleich zur üblichen Güllewirtschaft zur einer Erhöhung oder einer Verringerung der hygienischen Risiken kommt ist derzeit nicht abschließend zu beantworten. In der Praxis wurden bislang noch keine Fälle bekannt, die auf ein erhöhtes Risiko hinweisen.

Zunehmender Maisanbau?
Als Kritik wird weiterhin angeführt, dass durch Biogasanlagen der Maisanbau stark zunimmt. Dadurch wiederum werden negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Artenvielfalt, die Bodenfruchtbarkeit und das Grundwasser befürchtet. Richtig ist, dass unter den Klimabedingungen in Deutschland der Mais derzeit die Pflanze ist, die zum höchsten Methanertrag pro ha Anbaufläche führt. Es lässt sich deshalb aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehen, dass in NawaRo-Anlagen vorwiegend Mais als Energieträger eingesetzt wird. In den typischen Ackerbau- und Grünlandregionen Niedersachsens, d. h. in Regionen mit bislang geringem Maisanbau, bereitet die Ausweitung der Anbaufläche fachlich kaum Probleme. Gering sind die Auswirkungen auch dort, wo die Rindviehhaltung zugunsten der Biogasproduktion eingeschränkt wird. Wo allerdings bislang schon viel Mais angebaut wurde und keine Einschränkung der Tierhaltung erfolgt, kann eine weitere Ausdehnung der Maisanbaufläche auch kritisch gesehen werden. Das gilt sowohl in Hinblick auf die Verbreitung von Maisschädlingen wie Maiszünsler und Maiswurzelbohrer als auch auf die Ausbreitung schwer bekämpfbarer Unkräuter.

Bei der Beurteilung des Maisanbaus ist zu bedenken, dass bei Einhaltung der Grundsätze zur ordnungsgemäßen Landwirtschaft keine Beeinträchtigung der Bodenfruchtbarkeit oder des Grundwassers zu befürchten ist. Bleiben als mögliche Nachteile die Auswirkungen auf das Landschaftsbild und auf die Artenvielfalt. Befürchtungen zum Landschaftsbild, das spezieller Energiemais mit Wuchshöhen von über vier Meter die Situation hier zusätzlich verschlimmert, werden allerdings nicht geteilt. Da für Biogasanlagen eine hohe Energiedichte im Mais angestrebt wird und diese im Maiskolben am höchsten ist, geht es zukünftig eher darum, hier Sorten mit hohem Kolbenanteil einzusetzen. Das trägt außerdem dazu bei, die Transport- und Lagerkosten zu verringern. Alternativen zum Mais als Energielieferant werden derzeit u.a. von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen überprüft. Dabei gilt es Fruchtfolgen zu entwickeln, die insgesamt hohe Energiemengen liefern.

Konkurrenz zur Tierhaltung richtig einschätzen
Eine heute vielfach betriebene Biogasanlage mit einer elektrischen Leistung von 500 kW benötigt jährlich Pflanzenmaterial von etwa 200 ha Fläche. Im Umfeld solcher Anlagen ist von einem Anstieg der Pachtpreise auszugehen. Dadurch können andere landwirtschaftliche Betriebe erheblich betroffen sein, weil die höheren Pachtpreise ihre Produktion verteuert. Ob tatsächlich Nachteile auftreten, hängt davon ab, wie hoch der Pachtflächenanteil in den Betrieben ist, ob Stilllegungsflächen für den Energiepflanzenanbau genutzt werden können und ob diese Betriebe nicht letztlich auch von anderen Auswirkungen der Biogastechnologie profitieren können. Positiv kann für Ackerbaubetriebe z. B. die Angebotsverknappung mit einhergehender Preissteigerung anderer Feldkulturen sein, wie sie beim Getreide zu beobachten ist.

Insgesamt ist festzustellen, das nicht nur aufgrund des Biogasbooms, sondern auch wegen der Ausdehnung des Anbaus anderer Energiepflanzen (Raps), wegen engerer Grenzen für die Nährstoffaufbringung und regional auch wegen der Ausweitung der Tierhaltung die Flächen knapper und damit auch teurer werden. Diese Situation ist aber nicht neu, denn Betriebe mit Sonderkulturen oder starker Tierhaltung konnten in der Vergangenheit auch höhere Pachtpreise zahlen als z.B. Betriebe mit reinem Getreideanbau. Ob die Biogasbetriebe mit langfristig festgelegten Vergütungssätzen auf Dauer höhere Pachtpreise zahlen können als Betriebe mit vom Markt bestimmten Erlösen aus der Tierhaltung, erscheint fraglich.

In Regionen mit intensiver Tierhaltung wird als Argument gegen Biogasanlagen häufig die geringere Wertschöpfung angeführt. Gemeint ist damit, dass bezogen auf die Fläche durch die Tierhaltung mehr Arbeitsplätze geschaffen und entlohnt werden können als durch Biogas und dass in den vor- und nachgelagerten Bereichen der Tierhaltung eine zusätzliche Wertschöpfung geschieht, die es so ausgeprägt bei Biogas nicht gibt. Das ist richtig und kann zukünftig für eine Veredlungsregion wie Südoldenburg-Emsland nachteilig sein. Weil aber landesweit für die Biogasproduktion auch Stilllegungsflächen genutzt werden, weil Biogasanlagen auch in Ackerbau- und Grünlandregionen verstärkt Einzug gehalten haben und weil durch diese Anlagen selbst und bei den Anlagenherstellern neue Arbeitsplätze geschaffen wurden, ist die Wertschöpfung durch Biogas in Niedersachsen insgesamt gestiegen und nicht gesunken. Dass die Biogasproduktion bislang nicht zu einer Verdrängung der Veredlung geführt hat, zeigt auch die Tatsache, dass landesweit weder die Milch- noch die Fleischproduktion rückläufig sind. Gerade in der Veredlungsregion ist in jüngster Zeit sogar eine Ausweitung der Fleischproduktion zu beobachten.

Gärreste gezielt einsetzen
Kontrovers wird auch die Verwertung der Gärreste aus Biogasanlagen diskutiert. Dort, wo diese nährstoffreichen Gärreste wieder auf die Flächen ausgebracht werden, von denen die in der Biogasanlage eingesetzten Pflanzen stammen und wo nur betriebseigene Wirtschaftsdünger eingesetzt werden, ist der innerbetriebliche Nährstoffkreislauf geschlossen. In Veredlungsregionen kann allerdings der Importdruck für Futtermittel erhöht werden. Wenn aber bei Koferment-Anlagen zusätzlich Nährstoffe mit den zugekauften Substraten eingebracht werden, kann es – wie auch in flächenarmen Tierhaltungsbetrieben mit Futterzukauf – zu Nährstoffüberschüssen kommen. Die überschüssigen Nährstoffe, die nicht mehr zur Düngung der Betriebsflächen benötigt werden, müssen in beiden Fällen zu Betrieben mit Nährstoffbedarf exportiert werden. Das verursacht zusätzliche Transportkosten und es kann zu einer Konkurrenz zwischen Biogas- und Tierhaltungsbetrieben um Flächen mit Düngebedarf kommen. Die Landwirtschaftskammer trägt auch hier dazu bei, dass die Nährstoffabgabe an Bedarfsbetriebe ordnungsgemäß erfolgt und dass in den Bedarfsbetrieben die zugeführten Nährstoffe möglichst effektiv genutzt werden.

Die Gärreste aus Biogasanlagen lassen sich genauso gut wie Gülle zur Düngung einsetzen. In der Regel verursachen sie weniger Geruchsemissionen, führen aber zu höheren gasförmigen Stickstoffverlusten, wenn die Lagerbehälter nicht abgedeckt sind und keine emissionsmindernden Ausbringtechniken eingesetzt werden. Gärreste können, wie auch Gülle, selbst in Wasserschutzgebieten ohne nachteilige Beeinflussung des Grundwassers eingesetzt werden, wenn die Grundsätze der ordnungsgemäßen Düngung und die dort geltenden Sonderregelungen Beachtung finden. (Zur Verwertung von Gärresten siehe auch Meldung vom 2007-04-27.)

Abschließende Bemerkungen
Landesweit betrachtet stellen Biogasanlagen eine durchaus interessante Alternative für die Landwirtschaft dar. In einzelnen Regionen oder auf einzelnen Standorten können diese Anlagen aber erhebliche Probleme bereiten. Eine generelle Position der Landwirtschaftskammer Niedersachsen für oder gegen Biogasanlagen kann es deshalb nicht geben. Für die Landwirtschaftskammer ist bei der Beurteilung dieser Anlagen die im Einzelfall vorhandene Situation entscheidend. Der Kammerberatung kommt dann die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen für den einzelnen Betrieb und die Situation vor Ort zu erfassen, die Wirtschaftlichkeit der Anlage sachgerecht einzuschätzen, die Auswirkung auf das Umfeld zu gewichten und daraus eine dem langfristigen Interesse des Betriebes gerecht werdende, neutrale Beratungsempfehlung abzugeben.

Aufgabe der Landwirtschaftskammer ist es aber auch, die Landwirte beim Betrieb der Biogasanlage und den damit verbundenen Problemen nicht allein zu lassen und bei Konflikten zwischen Biogasbetreibern, Pflanzenbauern, Tierhaltern und Wohnbevölkerung mit sachgerechten Argumenten vermittelnd zu wirken. Dazu hat die Landwirtschaftskammer einen detaillierten Leitfaden herausgegeben (siehe Meldung vom 2006-03-03). Bei all den Überlegungen zum Biogas sollte darüber hinaus nicht vergessen werden, dass es derzeit für Landwirte auch noch andere interessante Alternativen sowohl im Energiebereich als auch im Pflanzenbau und in der Tierhaltung gibt.

Eine Broschüre “Stand und Perspektiven der Biogasnutzung in Niedersachsen” des Biogasforums am Niedersächsischen Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz steht hier (PDF-Dokument, 3,5 MB) zum Herunterladen bereit.

Kontakt
Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Dr. Hans-Heinrich Kowalewsky, Leiter Fachbereich Landtechnik, Bauwesen
Tel.: 0441-801-320
Fax: 0441-801-319
E-Mail

(Vgl. Meldungen vom 2007-02-21, 2007-01-05 und 2006-11-02.)

Source

Landwirtschaftskammer Niedersachsen, 2007-07-12.

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