Neuregelung soll Kahlschläge in Brandenburg verhindern

Mit dem Thema Kahlschläge hat sich der Landtag seit der 2004 erfolgten Neuregelung des Landeswaldgesetzes bereits drei Mal befasst, das letzte Mal im Mai. In dieser Sitzung wurde die Landesregierung aufgefordert, Regelungen für die Wiederbewaldung der betroffenen Flächen zu finden. Brandenburgs Forstminister Dietmar Woidke kündigte eine Regelung zur Wiederbewaldung an, die dem Landtag in Kürze zur Zustimmung vorgelegt werden soll.

Die Waldbesitzer werden dann verpflichtet, Freiflächen in einer gesetzten Frist wieder in Bestockung zu bringen, wie die Förster das nennen. Dies soll durch Kosten sparende, natürliche Verjüngung oder durch Saat und Anpflanzung möglich sein. Bei Verstoß gegen diese Norm droht ein Bußgeld bis zu 20.000 Euro.

In der Vergangenheit wurden einzelne Holzerntemaßnahmen bekannt, die zu schachbrettartigen Kahlschlagsgebieten geführt haben. Die Holzbranche entwickelt sich positiv und die Preise für Rohholz steigen. Diesen Trend nutzen einzelne Waldbesitzer aus. Sie schlagen – eben im Muster eines Schachbretts – auf einer Fläche so viel Holz, dass weniger als die vorgeschriebenen 40 Prozent des Baumbestands verbleiben.

Die Landesforstverwaltung wertet dies als Kahlschläge, die nach dem Landeswaldgesetz verboten sind. Diejenigen Waldbesitzer, die unverantwortlich in ihrem Wald wirtschafteten, wurden in Verwaltungsverfahren zur Rechenschaft gezogen. Dies wurde auch öffentlich gemacht.

(Foto: So sieht ordnungsgemäße deutsche Forstwirtschaft nicht aus. Hier ein Negativbeispiel aus Kanada)

Source

infoholz.de vom 2006-09-18.

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