Neue Sortenliste für Hanf verabschiedet

Am 18.3.2005 wurde endgültig die neue Sortenliste für Hanf in Brüssel verabschiedet. “Für Direktzahlungen in Betracht kommende Hanfsorten” in alphabetischer Reihenfolge (Liste A):

Beniko, Carmagnola, CS, Delta-Llosa, Delta 405, Dioica 88, Epsilon 68, Ferimon, Fibranova, Fibrimon 24, Futura 75, Juso 14, Red Petiole, Santhica 23, Santhica 27, Uso-31.

Folgende Sorten sind zunächst nur für das Wirtschaftsjahr 2005/06 zugelassen (Liste B):

Bialobrzeskie, Chamaeleon, Cannacomp, Fasamo, Fedora 17, Felina 32, Felina 34, Fibriko TC, Finola, Lipko, Silesia, Tiborszállási, UNIKO-B.

Chamaeleon, die jüngste, neu entwickelte Hanfsorte aus den Niederlanden, die im Rahmen eines EU-Projektes entwickelt wurde und in Bezug auf Farbe und Entholzbarkeit der Fasern hervorragende Werte liefert, wäre fast gänzlich aus der Liste gefallen, da in einem Mitgliedsland – im Gegensatz zu anderen – leicht erhöhte THC-Werte gefunden wurden. Nach verschiedenen Einbringungen ist sie nun in der Liste B gelangt, unter der Auflage: “Für das Wirtschaftsjahr 2005/06 wird das Verfahren B in Anhang I angewendet”. Das Verfahren B beinhaltet, dass die THC-Probe nicht aus 50, sondern aus 200 Pflanzenteilen genommen und eine Doppelbestimmung durchgeführt wird, d.h., das Ergebnis entspricht dem Mittelwert von zwei Bestimmungen je Analyseprobe. Festgeschrieben ist diese Regelung im Anhang I der VO (EG) Nr. 796/2004 als Gemeinschaftsmethode für die Bestimmung des THC-Gehaltes bei Hanf.

Die große Sortenvielfalt darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass weiterhin nur wenige Hanfsorten tatsächlich in ausreichender Menge am Markt verfügbar sind.

Source

Verordnung (EG) Nr. 436/2005 DER KOMMISSION vom 2005-03-17.

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