Neue Kriterien für Biogasfermenter

Bei der Bauausführung von Biogasfermentern gelten seit Anfang des Jahres neue DIN-Bestimmungen. Landwirte und andere Bauherren von Biogasanlagen müssen künftig bei der Bauausführung und ihrer Wirtschaftslichkeitsberechnung die veränderten Kriterien nach DIN 1045 berücksichtigen. So wurde die Nutzungsdauer von 30 auf 50 Jahre angehoben, was schärfere Regelungen zur Mindestbewehrung wie zum Beispiel einen höheren Stahl- und Betonanteil zur Folge haben kann.

Speziell zu diesen Änderungen findet am Mittwoch, dem 2. März, im Gasthaus Pleintinger in Wolfsdorf bei Landau/Isar ab 18.30 Uhr das Fachgespräch “Biogasanlagen-Stahlbeton-Fermenter, Auswirkungen der neuen DIN 1045” statt. Nähere Informationen erteilen die Veranstalter C.A.R.M.E.N. e.V. und der Fachverband Biogas.

(Vgl. Meldung vom 2004-04-19.)

Source

AgriManager vom 2005-02-24.

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