Nachhaltige Bioenergie: BLE schaltet Web-Anwendung frei

Über "Nabisy" können Nachhaltigkeits-Teilnachweise beantragt werden

“Nabisy” heißt die neue Online-Web-Anwendung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Unter https://nabisy.ble.de/ können von den Wirtschaftsbeteiligten Nachhaltigkeits-Teilnachweise beantragt werden. Die BLE gleicht diese auf ihre Richtigkeit hin mit den ihnen zugrundeliegenden Nachhaltigkeitsnachweisen ab.

Nachhaltigkeitsnachweise sind Dokumente, die belegen, dass die Anforderungen der Nachhaltigkeitsverordnungen für eine bestimmte Menge Biokraftstoff oder flüssige Biomasse zum Zeitpunkt der Ausstellung erfüllt werden. Nachhaltigkeitsnachweise dürfen nur von den letzten Schnittstellen der Produktionskette ausgestellt werden. Das sind Betriebe, die flüssige oder gasförmige Biomasse auf die erforderliche Qualitätsstufe für den Einsatz als Biokraftstoff oder Biostrom aufbereiten oder aus der eingesetzten Biomasse Biokraftstoff herstellen (zum Beispiel Veresterungsanlagen, Hydrier- oder CO-Hydrieranlagen, Ölmühlen, Bioethanol-Produktionsanlagen, Biogasanlagen).

Um die Nachhaltigkeitsnachweise ausstellen zu dürfen, müssen diese letzten Produktionsstätten ein von der BLE anerkanntes Zertifizierungssystem verwenden und von einer ebenfalls anerkannten Zertifizierungsstelle zertifiziert sein. Lieferanten müssen Nachhaltigkeitsnachweise und Nachhaltigkeits-Teilnachweise vom letzten Herstellerbetrieb an über die gesamte Lieferkette mitführen.

Die Wirtschaftsbeteiligten können ihre Nachweise und Teilnachweise in Nachhaltigkeits-Teilnachweise aufteilen, zusammenfassen oder auch umschreiben. “Nabisy” bietet hierfür folgende Möglichkeiten:

  • Antrag auf Teilung: Ein Nachhaltigkeitsnachweis oder ein Nachhaltigkeits-Teilnachweis wird auf mehrere Empfänger aufgeteilt. Die verbleibende Restmenge wird immer als Nachhaltigkeits-Teilnachweis dem Besitzer der Ware gutgeschrieben.
  • Antrag auf Zusammenfassung: Wenn man im Besitz mehrerer Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise ist, können diese Mengen in einem Nachhaltigkeits-Teilnachweis zusammengefasst werden.
  • Antrag auf Umschreibung: Man hat einen Nachhaltigkeitsnachweis oder Nachhaltigkeits-Teilnachweis und verkauft die darauf angegebene Menge an einen Kunden.

Für die Web-Anwendung benötigen die Wirtschaftsbeteiligten einen Benutzernamen und ein Passwort, das Sie nach erfolgreicher Registrierung in einem anerkannten Zertifizierungssystem bei der BLE beantragen können. Derartige Zertifizierungssysteme sind unter www.ble.de in der Rubrik “Kontrolle und Zulassung/Nachhaltige Biomasseherstellung/Erteilte Anerkennungen” zu finden.

Des Weiteren können bei der BLE ein Benutzername und Passwort beantragt werden, wenn ein Wirtschaftsbeteiligter dem Biokraftstoffbereich der hauptzollamtlichen Überwachung unterliegt und bei der Zollverwaltung registriert ist.

Im Biokraftstoffbereich müssen in Deutschland ab Juli 2010 Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise für die Verrechnung mit der Biokraftstoffquote bei der Zollverwaltung vorgelegt werden. Gleiches gilt für die Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach dem Energiesteuergesetz. Ab Juli 2010 bekommen in Deutschland die Anlagenbetreiber im Biostrombereich vom Netzbetreiber nur noch eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), wenn sie ihm Nachhaltigkeitsnachweise oder Nachhaltigkeits-Teilnachweise vorlegen.

Weitere Informationen

  • Fragen rund um die neue Web-Anwendung werden unter der folgenden Telefonnummer beantwortet:
    Tel.: 0228-99 68 45-2500
  • Weitere Informationen zum Thema “Nachhaltige Biomasseherstellung” finden Interessenten unter www.ble.de/biomasse.

Source

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), Pressemitteilung, 2010-03-23.

Supplier

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

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