Motorverträgliche Oxidationsstabilisatoren für Biodiesel

AGQM veröffentlicht No-Harm-Liste geprüfter Additive

Bei der Verwendung von Additiven für Biodiesel (FAME) als Blendkomponente in Dieselkraftstoff ist es von großer Bedeutung, dass von diesen Stoffen keine unzulässigen Wechselwirkungen mit dem Mineralölkraftstoff, dessen Additiven oder dem Motorenöl ausgehen. Neben dem schon seit langen für die Biodieselstabilisierung bekannten Stoff BHT (3,5-di-tert-butyl-4-hydroxy-toluen) sind inzwischen weitere Stoffe bzw. Produkte am Markt verfügbar. Für die sichere Verwendung beginnend über die Einmischung in Biodiesel (Lösungsverhalten) und nachfolgend dessen Verwendung als Blendkomponente in Dieselkraftstoff (B7) müssen ungünstige Einflüsse dieser Additive auf das motorische Verhalten ausgeschlossen (no-harm-test) werden.

Nach dem Stand der Technik werden in Biodiesel als Blendkomponente keine Fließverbesserer, dagegen aber zunehmend Oxidationsstabilisatoren eingesetzt, um im fertigen Blendkraftstoff eine ausreichende Oxidationsstabilität sicherzustellen. Die ab Januar 2009 gültige Dieselkraftstoffnorm – DIN 51628 – als Norm für einen B7-Blendkraftstoff “empfiehlt dringend” den Grenzwert der Oxidationsstabilität für zugesetzte Fettsäuremethylester von 6 auf 8 Stunden hoch zu setzen und eine Mindestdosierung von 200 mg BHT/kg (oder eine wirkungsäquivalente Menge eines anderen geeigneten Stabilisators) einzusetzen. Die empfohlene Höchstdosierung für Oxidationsstabilisatoren beträgt laut DIN-Norm 500 mg/kg unabhängig von der stofflichen Zusammensetzung des Stabilisators.

Mit zwischen der Mineralölindustrie und der AGQM abgestimmten Methoden wurden auf Antrag der beteiligten Additivhersteller Oxidationsstabilisatoren auf Erfüllung der so genannten No-Harm-Kriterien hin untersucht. Diese Kriterien umfassen folgende Tests:

  • Prüfung auf Einhaltung von Mindestanforderungen, darunter keine Änderung der sicherheitstechnischen Eigenschaften des Biodiesels (z.B. Flammpunkt, Wassergefährdungsklasse), keine unzulässige Änderung der Normparameter gemäß EN 14214 für Biodiesel, Vorlage klarer Anwendungsbeschreibungen für das Additiv
  • XUD9-Test, entsprechend CEC F-23-1-01 (motorische Prüfung – nozzle fouling)
  • DGMK-Filtrationstest 663
  • Prüfung auf Motorölverträglichkeit (abgeleitet von DGMK 531-1)

Produkte, die diese Bedingungen erfüllen, werden in einer entsprechenden Liste bekannt gemacht. In der Dieselkraftstoffnorm DIN 51628 wird auf diese Liste verwiesen. Darüber hinaus wird mit einem festgelegten Prüfalgorithmus (Relative Efficiency Test – RET) anhand von vier unterschiedlichen Szenarien ermittelt, welche Dosierungen anderer Additive wirkungsäquivalent zu 200 mg BHT/kg sind.

Diese Liste wird von der AGQM als offene Liste geführt, d.h. interessierte Additivhersteller können jederzeit einen Antrag zur Prüfung stellen.

Weitere Informationen
AGQM: Liste der Hersteller, die den No-Harm-Test erfolgreich bestanden haben

Source

Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM Biodiesel), Pressemitteilung, 2008-12-05.

Supplier

Arbeitsgemeinschaft Qualitätsmanagement Biodiesel e.V. (AGQM Biodiesel)

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