Mindesterträge für Energiepflanzen

Auch für Energiepflanzen müssen – wie beim Anbau nachwachsender Rohstoffe auf stillgelegten Flächen – repräsentative Mindesterträge festgelegt werden, um beihilfefähig zu sein. Das Rheinland-Pfälzische Landwirtschaftsministerium macht darauf aufmerksam, dass die Erträge dort für die Ernte 2004 auf 33 dt/ha für Winterraps, 65 dt/ha für Winterweizen, 62 dt/ha für Wintergerste und 950 dt/ha für Futterrüben festgelegt wurden. Weiterhin gelten folgende Mindesterträge: Silomais 50 m³/ha, Gräser 40 m³/ha, Wintertriticale Ganzpflanze 45 m³/ha, Sommerhafer Ganzpflanze 25 m³/ha, Sommer-Kleegras 30 m³/ha, Sommergerste-Grasgemisch 35 m³/ha und Sonnenblumen Ganzpflanze 35 m³/ha.

Landwirte, die die Beihilfe für Energiepflanzen in diesem Jahr beantragt haben, sind verpflichtet, alle auf den Vertragsflächen geernteten Ausgangserzeugnisse an den Erstverarbeiter abzuliefern oder in der hofeigenen Biogasanlage, Heizungsanlage oder Rapsölpresse zu verwerten. Werden die repräsentativen Erträge bei der Ernte nicht erreicht, können Landwirte die Fehlmenge aus eigener Konsumproduktion oder durch Zukauf ausgleichen, ansonsten wird die Beihilfe für Energiepflanzen anteilsmäßig gekürzt.

Source

AgriManager vom 2004-08-13.

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