Landwirte müssen nur noch mindestens 5 Prozent ihrer Flächen stilllegen

Potsdam – Bei Rundfahrten über Land fallen sie immer wieder auf: Vermeintlich ungenutzte Ackerflächen sind in der Regel Stilllegungsflächen, die die Landwirte gemäß EU-Verordnung nicht für den food-Bereich nutzen dürfen, um so einen Beitrag gegen die Überproduktion bei einigen Ackerprodukten zu leisten. Die Getreideberge der Vergangenheit hat die Gemeinschaft spätestens nach dem Jahrhundertsommer im Vorjahr abgetragen. Aus diesem Grund reduziert die EU-Kommission nun für das Wirtschaftsjahr 2004/2005 den obligatorischen Stilllegungssatz von 10 auf 5 Prozent – bezogen auf die Flächen, für die der Landwirt Förderprämien von der EU beantragen will. “Gerade in Brandenburg kann diese Entscheidung nach dem Dürrejahr 2003 dazu beitragen, dass die Bauern über zusätzliche Erträge ihre finanzielle Situation zu verbessern”, so Agrar- und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) heute in Potsdam.

Die Neuregelung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union vom 31. Dezember 2003 veröffentlicht. Mit der Entscheidung soll zur Stabilisierung des Binnenmarktes beigetragen werden.

Die Landwirte haben somit Gelegenheit, die Anbauplanung für das Frühjahr zu überdenken und sich auf die Möglichkeiten der erweiterten Ackerflächenbewirtschaftung einzustellen.

Die Stilllegungsobergrenze beträgt unverändert 33 Prozent, bezogen auf die Fläche, für die die Landwirte Flächenzahlungen beantragen möchten.

(Vgl. Meldung vom 2003-12-18.)

Source

Brandenburg Agrar vom 2004-01-06.

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