Landschaftsgärtner fordern Überprüfung der Energiepolitik

Nutzung von Grüngut fördern, statt Bonus für Strom aus Raps und Mais

Der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) forderte jetzt eine Überprüfung der Energiepolitik der Bundesregierung mit Blick auf die Förderrichtlinien für nachwachsende Rohstoffe im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). BGL-Präsident Hanns-Jürgen Redeker machte deutlich: “Internationale Experten weisen schon jetzt darauf hin, dass die Produktion von Bio-Kraftstoffen den Hunger in der Welt verschärfen wird.” Ein Drittel der in den kommenden zehn Jahren erwarteten Preissteigerung – über die Inflationsrate hinaus – von bis zu 50 Prozent bei Lebensmitteln werde durch die steigende Nachfrage nach häufig protektionistisch geschützten Bio-Kraftstoffen verursacht, für deren Produktion unter anderem Mais und Ölsaaten (zum Beispiel: Raps) benötigt werde.

Grüngut statt Nahrungsmittel für Gewinnung von Bioenergie verwenden
Redeker: “Vor diesem Hintergrund kritisieren wir Landschaftsgärtner, dass die energetische Verwertung von Raps und Mais zu Strom in Deutschland durch den Bonus aus nachwachsenden Rohstoffen (NawaRo-Bonus) gefördert wird. Dieser Bonus wird aber nicht für die energetische Nutzung von Grüngut aus dem Garten- und Landschaftsbau gewährt, obwohl die angestrebte Verwertung von mehreren hunderttausend Tonnen Grünrückschnitten pro Jahr für die Produktion von Strom und Wärme aus Biogas nicht die Nahrungsmittelkette berührt.”

Der BGL-Präsident führte an: “Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) und die Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) äußerten sich – einem aktuellen Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge – sehr besorgt über das Ende von billigen Lebensmitteln in einer Welt, in der die Hälfte der Bevölkerung schon jetzt von weniger als zwei Dollar am Tag leben muss.”

Biomasse aus vegetationstechnischer Pflege in Positivliste aufnehmen
Der BGL-Präsident forderte deshalb erneut mit Blick auf die geplante Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: “Es muss sichergestellt werden, dass künftig alle Biomassen aus landschaftsgärtnerischer Pflege mit dem NawaRo-Bonus gefördert werden. Deswegen müssen Pflanzen und Pflanzenteile, die im Rahmen vegetationstechnischer Pflege- und Instandhaltungsarbeiten anfallen, in die Positivliste aufgenommen werden.”

(Vgl. Meldung vom 2008-05-07.)

Source

Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. (BGL), Pressemitteilung, 2008-06-02.

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