Länderranking Bauen mit Holz

Ländervergleich: Sechs Bundesländer benachteiligen Bauen mit Holz Bundesländerranking bei der Holzverwendung im Bauwesen: Sechs von 16 Bundesländern hemmen das Bauen mit Holz wegen veralteter Landesbauverordnungen. Die besten Rahmenbedingungen für die Verwendung von Holz hat Baden-Württemberg. Die Schlusslichter sind Nordrhein-Westfalen und Brandenburg.

Berlin, 20. Mai 2014 – Mehrere Bundesländer benachteiligen Holz als Bau- und Werkstoff ganz erheblich. Das ergibt ein Ranking des Deutschen Holzwirtschaftsrates (DHWR) auf Basis einer Studie des Thünen-Instituts in Hamburg. Das Institut für Holzforschung hatte im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft im vergangenen Jahr die Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer mit der Musterbauordnung verglichen und hinsichtlich der Verwendungsmöglichkeit von Holz im Bauwesen analysiert.

Anhand dieser Ergebnisse hat der Deutsche Holzwirtschaftsrat (DHWR) nun ein Bundesländerranking erstellt. Es legt offen, welche Landesbauordnungen die Verwendung von Holz als Bau- und Werkstoff begünstigen oder behindern. Platz eins des DHWR-Länderrankings belegt Baden-Württemberg. Das Land hat nicht nur die Musterbauordnung aus dem Jahr 2002 vorbildlich umgesetzt, es hat darüber hinaus die technischen Möglichkeiten, die der moderne Holzbau bietet, in seiner eigenen LBO bereits berücksichtigt und setzt Standards für andere Bundesländer. Das traditionell dem Holzbau verbundene Bundesland weist die höchste Holzbauquote auf und ist damit Musterbeispiel für nachhaltiges Bauen mit natürlichen Ressourcen.

Die Bundesländer Niedersachsen, Saarland, Hessen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen kommen bei der Bewertung weniger gut weg. Sie haben die Hemmnisse im Bauen mit Holz in ihren LBO nur unzureichend abgebaut. So können beispielsweise Gebäude in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg nur bis zum zweiten Geschoss ohne Sondergenehmigung aus Holz gebaut werden. In Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsreichsten Bundesland Deutschlands, entfielen zwischen 2010 und 2012 nur knapp elf Prozent der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf Holzbauten. Der deutsche Durchschnitt liegt bei 17 Prozent.

DHWR fordert die Überarbeitung der Landesbauordnungen (LBO)

DHWR-Geschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge: „Holz hat als Bau- und Werkstoff große ökologische sowie klimapolitische Vorteile gegenüber anderen Materialien und leistet als nachwachsender Rohstoff einen wesentlichen Beitrag zur ressourcenschonenden und nachhaltigen Entwicklung des Bauwesens. Jedes Bundesland, das sich für die Verwendung von Holz im Bau einsetzt, leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz.“ Der DHWR fordert die Landesregierungen deshalb auf, den technologischen Entwicklungen im Bauen mit Holz Rechnung zu tragen und ihre LBO zu novellieren.

Hintergrundinformationen

„Ranking der Landesbauordnungen (LBO) der Bundesländer, die die Verwendung des Bau- und Werkstoffes Holz begünstigen (grün) oder behindern (rot).

Das Ranking stellt die Differenz zwischen positiven und negativen Abweichungen der jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) von der Musterbauordnung (MBO) in Bezug auf die Verwendung von Holz dar. Zusätzlich gab es jeweils einen Punkt für die Umsetzung der Gebäudeklassendifferenzierung.

Beispiel LBO Rheinland-Pfalz: Eine positive und zwölf negative Abweichungen ergab eine Differenz von -11. Die Gebäudeklassifizierung laut MBO wurde in Rheinland-Pfalz nicht umgesetzt, daher gab es hier keinen Extrapunkt.“

Quelle: DHWR (2014) verändert nach Dederich (2013): Holzverwendung im Bauwesen.

Download unter:
https://www.dropbox.com/s/cgjb6rrmv9jibrn/Analyse_Baurechtliche%20Regelungen%20Bundeslaender.pdf

„Anteil der Baugenehmigungen für Eigenheime (grün) und Mehrfamilienhäuser (rot) in Holzbauweise in den Jahren 2010 bis 2012.

Source

Deutscher Holzwirtschaftsrat, Pressemitteilung, 2014-05-20.

Supplier

Deutscher Holzwirtschaftsrat (DHWR)
Johann Heinrich von Thünen-Institut (vTI)

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