Künast: Meilensteine einer nachhaltigen Wald- und Jagdpolitik

Eckpunkte einer Novellierung von Bundeswaldgesetz und Bundesjagdgesetz vorgestellt

“Die Änderungen der Bundesgesetze zu Wald und Jagd sind Meilensteine auf dem Weg zu einer nachhaltigen Wald- und Jagdpolitik. Wir werden diese beiden Gesetze, die den Zustand der Wälder maßgeblich beeinflussen, so verbessern, dass wir stabile, naturnahe und ökologisch gesunde Wälder erhalten, die nachwachsende Rohstoffe liefern und als attraktiver Schutz- und Erholungsraum dienen,” erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast heute in Berlin. Die Neuerungen seien Teil der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.

Nach den Eckpunkten zur Novellierung des Bundeswaldgesetzes soll die bestehende Vorschrift, dass Wälder ordnungsgemäß und nachhaltig bewirtschaftet werden müssen, inhaltlich näher bestimmt werden. So werden die Kennzeichen einer ordnungsgemäßen, nachhaltigen und natürlichen Waldwirtschaft festgelegt. Dazu gehört zum Beispiel grundsätzlicher Verzicht auf Kahlschläge, Pflanzenschutzmittel und gentechnisch veränderte Pflanzen und Bevorzugung der natürlichen Verjüngung. Darüber hinaus wird klargestellt, dass das Belassen von ökologisch erwünschten Altbäumen und Totholz zu keiner erhöhten Verkehrssicherungspflicht für die Waldbesitzer führt. Rechtlich erleichtert wird der gemeinsame Holzverkauf über Vereinigungen der Waldbesitzer.

Die Eckpunkte zum Bundesjagdgesetz sehen eine nähere inhaltliche Bestimmung von Begriffen wie “Hege” und “Waidgerechtigkeit” vor. Damit werden Grundbesitzer und Jäger konkret verpflichtet, Lebensräume zu erhalten und zu verbessern, sowie den Belangen der naturnahen Waldwirtschaft, des Tierschutzes und der Öffentlichkeit zu entsprechen. Zudem wird die Liste der dem Jagdrecht unterfallenden Tierarten entsprechend den heutigen Schutzerfordernissen gekürzt und “artenscharf” präzisiert. Jagdpraktiken, die im Widerspruch zu Belangen des naturnahen Waldbaus und des Tierschutzes stehen, werden darüber hinaus generell verboten. Dies gilt zum Beispiel für die Fütterung des Wildes, die Fallenjagd und das Töten freilaufender Hunde und Katzen während der Jagd.

Mit den Novellierungen von Bundeswald- und Bundesjagdgesetz entfallen zahlreiche Bestimmungen, die sich als überflüssig erwiesen haben oder die von den Ländern zielgenauer wahrgenommen werden können, so zum Beispiel für viele planungsrechtliche Vorschriften beim Bundeswaldgesetz und unter anderem für die Abschussplanung beim Bundesjagdgesetz.

In den nächsten Wochen werden die Eckpunkte mit den Verbänden besprochen. Bei der weiteren Ausarbeitung werden auch die Vorschläge der Föderalismuskommission berücksichtigt.

Für den Wald [0.05 MB]

Für eine nachhaltige Jagd [0.04 MB]

Source

BMVEL-Pressemitteilung Nr. 66 vom 2004-03-19.

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