Künast: Agrarreformgesetz macht Landwirtschaft fit für die Zukunft

Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform im Bundesrat beraten

“Das Agrarreformgesetz zeigt den Weg in die Zukunft und es verbessert die Wirtschaftskraft der ländlichen Regionen, weil es die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft stärkt”, erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast bei der Bundesratsplenarsitzung am 12. März in Berlin. Sie forderte die Bundesländer auf, das gemeinsam vorbereitete Gesetz jetzt zügig zu verabschieden. “Je früher dieses Gesetz steht, desto früher kann sich die Landwirtschaft auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen. Wir alle wissen, wie wichtig frühzeitige Planungssicherheit ist”, so die Ministerin

Das Agrarreformgesetz bedeute für die Landwirtschaft eine grundlegende Neuausrichtung. Erstmals in der Geschichte der Europäischen Union orientiere sich die Förderung nicht mehr an der produzierten Menge. Mit der Entkopplung der Direktzahlungen von der Produktion würden die unternehmerische Entscheidungsfreiheit der Bäuerinnen und Bauern gestärkt und die Freiräume für eine marktgerechte Produktion vergrößert, so Künast.

Den vorliegenden Gesetzentwurf bezeichnete die Ministerin als Ausdruck des gemeinsamen Willens von Bund und Ländern, die Landwirtschaft fit für die Zukunft zu machen. Mit der großen Mehrheit ihrer Länderkollegen sei sie sich einig, dass der richtige Weg eine einheitliche Flächenprämie auf regionaler Ebene sei. Dieses Modell baue bestehende Ungleichgewichte in der Agrarförderung ab, garantiere eine transparente und angemessene Entlohnung für gesellschaftliche Leistungen der Landwirtschaft und sichere damit langfristig auch die gesellschaftliche Akzeptanz der Direktzahlungen. Das nütze sowohl der Landwirtschaft als auch der Verbraucherinnen und Verbrauchern. Das von einigen Bundesländern favorisierte Betriebsmodell zementiere dagegen alte Besitzstände und setze alte Ungerechtigkeiten fort.

Bei der Cross Compliance, der Bindung der Direktzahlungen an Umweltschutz-, Tierschutz- und Lebensmittelsicherheits-Standards, sei es Ziel, in enger Abstimmung mit den Ländern Regelungen zu entwickeln, die transparent seien, die Landwirtschaft nicht über Gebühr belasteten und die Förderprogramme der Bundesländer möglichst wenig tangierten.

Source

BMVEL-Informationen Nr. 9 - 11 vom 2004-03-12.

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