Kraft-Wärme-Kopplung: Bundestag verlängert Bonus für kleine Blockheizkraftwerke

Am 30. Juni 2005 hat der Bundestag das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geändert und damit kleinen Blockheizkraftwerke einen Stromzuschlag bis zum Jahr 2008 gesichert. Ursprünglich sollte der für zehn Jahre gezahlte Bonus von 5,11 Eurocents pro Kilowattstunde für KWK-Anlagen bis 50 Kilowatt elektrischer Leistung nur für Anlagen gelten, die bis Ende 2005 in Betrieb gehen.

“Ohne diese Verlängerung hätte ein Fadenriss beim Absatz von Kleinst-KWK-Anlagen gedroht”, schreibt der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung (BKWK) in einer Pressemitteilung, “mit fatalen Konsequenzen für die betroffenen Herstellerunternehmen.” 2003 haben 2.000 Anlagen mit einer gesamten elektrischen Leistung von 15,4 Megawatt von dem Ökobonus profitiert.

Den Vorschlag, den Zuschlag zu verlängern, hatten auf einem parlamentarischen Abend des BKWK Mitte Juni auch Vertreter von CDU und FDP unterstützt. Nach Aussage des BKWK gilt es als sicher, dass der Bundesrat auf seiner Sitzung am 8. Juli der Gesetzesänderung zustimmen wird.

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DGS-Newsletter vom 2005-07-07.

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