Kommission schlägt neuen EU-Plan für die Erhaltung der biologischen Vielfalt vor

Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung angenommen, in der eine ehrgeizige politische Strategie zur Eindämmung des Verlusts der Biodiversität bis 2010 aufgestellt wird. Vorgesehen ist insbesondere ein EU-Aktionsplan mit konkreten Maßnahmen, für den die jeweiligen Zuständigkeiten der EU-Organe und der Mitgliedstaaten genannt werden.

Außerdem enthält die Mitteilung Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und einen Zeitplan für Bewertungen. Es wird klar und deutlich gesagt, was getan werden muss, um den Verlust der biologischen Vielfalt in der EU aufzuhalten und die internationalen Verpflichtungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt weltweit zu erfüllen. Ein neu geschaffener Beratungsmechanismus soll es den Entscheidungsträgern erleichtern, das vorhandene Wissen besser zu nutzen.

“Ausgestorbene Pflanzen und Tiere sind ein unwiederbringlicher Verlust für die Menschheit. Wir müssen in die Erhaltung der Vielfalt des Lebens und die Erhaltung der Gesundheit der Ökosysteme investieren, die die Grundlage für unseren Wohlstand und unser Wohlergehen sind. Wir wissen, was getan werden muss. Die Mitteilung über die Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis 2010 wird dazu beitragen, alle Akteure und Ressourcen zusammenzuführen, damit wir unsere Verpflichtungen erfüllen können”, erklärte Umweltkommissar Stavros Dimas.

In der Mitteilung werden vier zentrale Politikbereiche vorgestellt: die biologische Vielfalt in der EU, die EU und die weltweite biologische Vielfalt, biologische Vielfalt und Klimawandel sowie die Wissensgrundlage. Zu ihnen werden zehn vorrangige Ziele für folgende Bereiche vorgeschlagen:

Die wichtigsten Lebensräume und Arten, Maßnahmen der Landschaftspflege und für die Meeresumwelt, eine bessere Vereinbarkeit der regionalen Entwicklung mit der Natur, die Verringerung der Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten, wirksames internationales Regierungshandeln, Maßnahmen zugunsten der biologischen Vielfalt in der internationalen Entwicklung, die Verringerung der Auswirkungen des internationalen Handels, die Anpassung an den Klimawandel und die Stärkung der Wissensgrundlage.

Die Mitteilung sieht vier Unterstützungsmaßnahmen vor: die Sicherstellung ausreichender Finanzmittel, die Stärkung der Entscheidungsfindung innerhalb der EU, den Aufbau von Partnerschaften sowie die Verbesserung des Kenntnisstands, der Sensibilisierung und der Beteiligung der Öffentlichkeit.

Abkehr von der Vergangenheit

Anders als in der Vergangenheit üblich, sieht die Mitteilung einen EU-Aktionsplan vor, in dem konkrete Maßnahmen und die Verteilung der Zuständigkeiten auf die Gemeinschaftsorgane und die Mitgliedstaaten beschrieben sind. Außerdem enthält sie Indikatoren zur Überwachung der Fortschritte und einen Zeitplan für Bewertungen. Schließlich soll mit der Mitteilung eine Debatte über eine längerfristige Perspektive für die Biodiversität eingeleitet werden.

Die biologische Vielfalt ist die Grundlage für den Strom der Ökosystemgüter und -leistungen (Nahrungsmittel, Brennstoffe, Fasern, Luftqualität, Wasserströmung und Wasserqualität, Fruchtbarkeit des Bodens und Nährstoffkreislauf). Sie ist auch eine wichtige Ressource für den Fremdenverkehr. Doch weltweit sind zwei Drittel der Ökosystemleistungen rückläufig. In der EU äußert sich dieser Rückgang in Form von zusammenbrechenden Fischbeständen, weit verbreiteten Bodenschäden, verheerenden Flutschäden und dem Rückgang der Bestände wild lebender Tiere.

Der Rückgang der Biodiversität ist in vielerlei Hinsicht eine größere Gefahr als der Klimawandel – wenn wir Ökosystemen schaden, kommt irgendwann ein Punkt, an dem es kein Zurück mehr gibt; eine Art, die einmal ausgestorben ist, kommt nicht zurück.

In der EU ist der politische Handlungsrahmen zur Eindämmung des Biodiversitätsverlusts weitgehend fertig gestellt. Natura 2000, ein EU-weites Netzwerk von Schutzgebieten deckt nun etwa 18% der Fläche der alten Mitgliedstaaten ab und wird auf die neuen Mitgliedstaaten und die Meere ausgedehnt.

Andere umweltpolitische Maßnahmen verringern den Druck auf die Biodiversität, der u.a. von der Umweltverschmutzung und von schlecht geplanten Erschließungsmaßnahmen ausgeht. Mit den jüngsten Reformen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Gemeinsamen Fischereipolitik werden Maßnahmen gefördert, die der Biodiversität zugute kommen. Für Forschungsarbeiten im Bereich Biodiversität werden beträchtliche Mittel bereitgestellt.

Den größten Artenreichtum gibt es in den Entwicklungsländern. Die Ärmsten dieser Welt leiden am meisten unter dem fortschreitenden Verlust der Biodiversität. Mit dem UN-Übereinkommen über die biologische Vielfalt von 1992 (CBD) wurde der Rahmen für weltweite Maßnahmen abgesteckt, dessen Umsetzung die EU aktiv unterstützt. Die neue EU-Entwicklungspolitik sollte die Erhaltung der Biodiversität in internationalen Entwicklungsprogrammen in den Vordergrund stellen.

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten einigten sich im Jahre 2001 auf das Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 einzudämmen, ein Jahr später vereinbarten die Vertragsparteien des CBD und 130 andere Staats- und Regierungschefs, ebenfalls bis zum Jahr 2010 den Rückgang der biologischen Vielfalt weltweit deutlich zu reduzieren.

Nach der Hälfte dieses Zeitraums sind in der EU zwar gewisse Fortschritte erzielt worden, doch Tempo und Ausmaß der Umsetzung dieser Ziele sind nach wie vor ungenügend. Auf globaler Ebene kam die vor kurzem von der UN geförderte Weltökosystemstudie “Millennium Ecosystem Assessment” zu dem Schluss, dass enorme Anstrengungen erforderlich sind, um bis 2010 eine signifikante Verlangsamung des Tempos beim Verlust an biologischer Vielfalt erreichen.

Ein großer Teil der biologischen Vielfalt in der EU ist noch immer stark dezimiert und geht weiter zurück. Das bis zum Jahr 2010 gesteckte Ziel lässt sich zwar noch erreichen, erfordert aber von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten ein schnelleres Handeln. Kommissar Dimas erklärte nachdrücklich, dass “es eine absolute Priorität für die EU und ein wesentliches Ziel für die Menschheit ist, den Verlust der biologischen Vielfalt aufzuhalten.”

(Vgl. Meldung vom 2006-03-30.)

Source

Europa Rapid vom 2006-05-22.

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