Klimapaket: Energiegesetze verabschiedet (EEG, EEWärmeG, KWK)

EEG-Novelle bringt Verbesserungen für Strom aus Biomasse

Der Bundestag hat am 6. Juni 2008 grünes Licht für das erste Klima- und Energiepaket der Bundesregierung gegeben. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel bezeichnete die neuen Gesetze zum Ausbau von Ökostrom (Erneuerbare-EnergienGesetz – EEG) und des Ökowärme (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG)) und Kraft-Wärme-Kopplung (Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung) als “großen Schritt nach vorne” für die deutschen Klimaschutzziele. Deutschland habe das Ziel, 40 Prozent weniger Treibhausgase bis 2020 auszustoßen, bereits heute zur Hälfte erreicht, sagte der SPD-Politiker im Bundestag. Mit den neuen Klimaschutzgesetzen würden weitere zehn Prozentpunkte erzielt.

Der Anteil von Öko-Strom am Energieverbrauch soll bis 2020 auf bis zu 30 Prozent verdoppelt werden. Vor allem Windenergie soll zulegen, die Solarförderung wird zurückgefahren. Beim Heizen soll der Anteil erneuerbarer Energien über eine Pflicht bei Neubauten steigen. Der Anteil von Strom aus der kombinierten Nutzung von Strom und Wärme (Kraft-Wärme-Kopplung) soll sich bis 2020 auf rund ein Viertel verdoppeln. Außerdem ist geplant, das Ablesen von Strom- und Gaszählern für den Wettbewerb zu öffnen.

EEG: Neuregelungen für Strom aus Biomasse
Das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) soll zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Für die Energieerzeugung aus Biomasse ergeben sich vor allem folgende Unterschiede zur bisherigen Situation:

  • Erhöhung des Bonus für nachwachsende Rohstoffe (Nawaro-Bonus) um 1 Cent/kWh
  • Einführung eine Gülle-Bonus in Höhe von 4 Cent/kWh (bis 150 kW) bzw. 1 Cent/kWh (bis 500 kW)
  • Erhöhung der Grundvergütung um 1 Cent/kWh für alle Anlagen bis 150 kW
  • Erhöhung des KWK-Bonus von 2 auf 3 Cent/kWh
  • KWK-Bonus auch für Anlagen, die bereits vor 2004 in Betrieb gegangen sind und in Kraft-Wärme-Kopplung betrieben werden

Weitere Regelungen betreffen die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien insgesamt und sind auch für Bioenergie relevant:

  • Einspeisemanagement: Jede Anlage mit einer Leistung von über 100 Kilowatt muss künftig am so genannten Einspeisemanagement teilnehmen. Sprich: der Netzbetreiber kann die Anlage bei einer Überlastung seines Netzes abschalten. Ab 2011 gilt dies auch für Altanlagen ab 100 kW. Allerdings: Der Netzbetreiber muss den für den Anlagenbetreiber entstandenen Schaden ausgleichen.
  • Netzausbau: Netzbetreiber sind nun ausdrücklich nicht nur zum Netzausbau, sondern auch zur Optimierung und Verstärkung vorhandener Netze verpflichtet. Im alten EEG war dies in dieser Deutlichkeit nicht vorgesehen.

“Durch die gesamten Vergütungsanpassungen und Erweiterungen werden gute Perspektiven für einen nachhaltigen und klimafreundlichen Ausbau der Bioenergie in der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung gesetzt”, so Helmut Lamp, Vorsitzender des Bundesverbandes Bioenergie (BBE). Positiv bewerten der Bundesverband Bioenergie und der Fachverband Biogas, dass die Vergütungssätze an die in den letzten beiden Jahren stark angestiegenen Biomasserohstoffkosten durch moderate Anhebungen der Grundvergütung, des Nawaro-Bonus und des KWK-Bonus angepasst worden sind. Enttäuscht zeigen sich beide Verbände jedoch über das späte Inkrafttreten des novellierten EEG erst zum 1. Januar 2009.

Weitere Informationen

(Vgl. Meldungen vom 2008-05-07 und 2007-12-06.)

Source

Top Agrar Online, 2008-06-08, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), Pressemitteilung, 2008-06-05 und Bundesverband Erneuebare Energien (BEE), Pressemitteilung, 2008-06-09.

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