Keine Entscheidung zur Verbrennung von Stroh und Getreide

Die von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragte Neuregelung der Verbrennung von Halmgut in Kleinfeuerungsanlagen hat die große Koalition heute im Bundestag abschließend abgelehnt. “Besonders enttäuschend ist, dass die große Koalition bis heute keine eigenen Eckpunkte zur Regelung der Verbrennung von Halmgut auf den Tisch gelegt hat”, kritisiert die agrarpolitische Sprecherin der Bündnisgrünen, Cornelia Behm.

Die Koalition verweist stattdessen auf eine für den Herbst geplante Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung. Unseren Informationen zufolge wird diese Novellierung aber noch lange auf sich warten lassen, da im Herbst lediglich Eckpunkte vorgelegt werden sollen, über die noch mit allen Beteiligten verhandelt werden muss. Die Erarbeitung des Entwurfes selber steht noch aus. “Damit bleibt weiter unklar, welche Pläne die große Koalition in Bezug auf die Novellierung der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung verfolgt”, sagte Behm weiter.

Dies umfasse leider nicht nur den Bereich der Verbrennung von Halmgut, sondern auch die Verbesserung der Immissionsschutzanforderungen bei Kleinfeuerungsanlagen insgesamt. “Angesichts der Probleme mit Feinstaubemissionen sind höhere Anforderungen für Heizanlagen aber dringend erforderlich. Auch die Zunahme der Holzfeuerungsanlagen macht eine Absenkung des Staubgrenzwertes unabdingbar”, stellt Behm fest.

“Dieser ist seit 1988 unverändert.” Sie verweist darauf, dass auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für den Ausbau der Holzenergienutzung eintreten. Allerdings sei mit zunehmenden Widerständen in der Bevölkerung zu rechnen, wenn diese mit hohen Schadstoff- und Geruchsbelastungen in Verbindung gebracht würden.

(Vgl. Meldungen vom 2006-05-12, 2006-05-03 und 2006-04-13.)

Source

dlz-Agrarmagazin vom 2006-09-28.

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