ISPM 15-Standard für Holzverpackungen bald auch in Japan

Japan ändert seine pflanzengesundheitlichen Quarantänebestimmungen zum 1. April 2007 und wird künftig den phytosanitären Standard für Holzverpackungen im internationalen Warenverkehr (ISPM 15; International Standard for Phytosanitary Measures) anwenden.

China hatte den vollständigen ISPM-Standard Nr. 15 bereits zum 1. Januar 2006 eingeführt. Damit gelten für die Einfuhr von Holzverpackungen in diese wichtigen Handelpartner-Länder nun die gleichen Bedingungen wie für Sendungen in die USA, Mexico, Brasilien und diverse andere Staaten, die den ISPM Nr. 15 umgesetzt haben.

newsKiste.jpgDie Vorschriften haben zum Ziel, die Waldbestände in den Zielländern vor dem Einschleppen von Schadinsekten zu bewahren, da diese über Ladungsträger wie Holzkisten und Holzpaletten verbreitet werden können. Damit sich nicht unterschiedlichste Einfuhrvorschriften entwickeln, hat die International Plant Protection Convention (IPPC) für den internationalen Versand von Verpackungen aus Vollholz die ISPM 15 (Internationalen Standards für pflanzengesundheitliche Maßnahmen) erlassen.

Demnach müssen Verpackungen aus Vollholz vor dem Export entweder mit Methylbromid begast oder alternativ hitzebehandelt und entsprechend markiert werden. Diese Markierung sollte auch auf der Handelsrechnung und/oder Packliste vermerkt sein.

Weitere Informationen gibt es bei der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (bba).

Source

Holz-Zentralblatt, Newsletter, 2007-03-15 und Schenker News.

Share

Renewable Carbon News – Daily Newsletter

Subscribe to our daily email newsletter – the world's leading newsletter on renewable materials and chemicals

Subscribe