Der Aufwand, um die im Forstsaatgutgesetz vorgeschriebenen Herkunftsnachweise zu erbringen, war bisher unverhältnismäßig groß. Im Rahmen des Förderschwerpunktes “Zukunftsorientierte Waldwirtschaft” des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde ein neues Verfahren entwickelt, das die Identität eines Baumes vom Samenkorn bis zur Pflanze dokumentiert. Abnehmern kann nun garantiert werden, dass sie Pflanzen mit geeigneter Herkunft erhalten. Dies ist wichtig, da das Erbgut bzw. die Herkunft von Forstpflanzen entscheidend für die ökologische Stabilität und den ökonomischen Erfolg künftiger Waldbestände ist. In der Praxis bewährt sich die neue Methode bereits. Die Bayerische Staatsforstverwaltung und die Forstverwaltung Baden-Württemberg werden nur noch Pflanzmaterial mit Herkunftssicherung zum Aufforsten verwenden.
© aid 2002
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aid-PresseInfo vom 2002-12-12.
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