Geänderte Fördersätze im Marktanreizprogramm

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat aktuell die neuen Konditionen des Marktanreizprogramms zur Förderung Erneuerbarer Energien bekannt gegeben.

Danach werden die Zuschüsse für solarthermische Anlagen reduziert und für kleine Biomasseanlagen erhöht. Thermische Solarkollektoranlagen erhalten ab Antragseingang bei dem BAFA vom 01.01.2004 an 110,- Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche, soweit diese nicht 200 qm überschreitet (bislang 125,- Euro). Für darüber hinausgehende Flächen oder nachträgliche Anlagenerweiterungen werden 60,- Euro pro qm gewährt. Die Förderung wird außerdem daran geknüpft, daß der jährliche Kollektorertrag 525 kWh/qm übersteigt (bislang 350 kWh/qm) und der Solarkollektor die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 (Blauer Engel) erfüllt.

Die Zuschüsse für kleine Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletheizungen) werden bei einem Mindestkesselwirkungsgrad von 88% im Bereich einer Nennwärmeleistung von 8 bis 100 kW mit 60,- Euro pro kW gefördert (bislang 55,- Euro). Je nach Kesselwirkungsgrad und Anlagentyp beträgt der Mindestzuschuss 1.000,- oder 1.700,- Euro. Die Förderung wird außerdem daran geknüpft, dass die Anlagen automatisch beschickt werden und mit einer Leistungs- und Feuerungsregelung sowie einer automatischen Zündung ausgestattet sind. Für Scheitholzvergaserkessel gelten gesonderte Bedingungen.

Weitere Details zu den neuen Richtlinien stehen im Internet unter http://www.bafa.de.

© BOXER-Infodienst: Regenerative Energie 2003

(Vgl. Meldung vom 2003-12-10.)

Source

BOXER-Infodienst: Regenerative Energie vom 2003-12-17.

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