Förderrichtlinie für biogene Treib- und Schmierstoffe veröffentlicht

Im Rahmen des Markteinführungsprogramms “Biogene Treib- und Schmierstoffe” wurde im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Projekten zur Umrüstung auf biogene Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten gefördert. In Anpassung an die aktuelle Marktentwicklung wurden nun zum 13.02.2004 die Pauschalwerte und der Festbetrag gesenkt. Die Veröffentlichung der jetzt gültigen Förderrichtlinie erfolgte im Bundesanzeiger Nr. 29 vom 12.02.2004.

Die aktuellen Fördersätze sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt:

Tabelle

Die Berechnung der maximal möglichen Zuwendung erfolgt nach der Formel:

Pauschalwert * Kennwert + Festbetrag = Zuwendungsbetrag.

Maschinen bzw. Anlagen, die einen von den ermittelten Durchschnittswerten stark abweichenden Aufwand für die Umrüstung auf biogenes Hydrauliköl aufweisen, werden nach fachlicher Prüfung gesondert bewertet.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ab sofort

  • die Umrüstung der Maschinen innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Zuwendungsbescheides durchgeführt werden muss und
  • die genaue Produktbezeichnung (Angabe der Viskosität) bei der Antragstellung und bei der Vorlage von Zahlungsanforderungen notwendig ist.

Die neue Richtlinie und die aktualisierten Formulare BS-Anlagen sind ab sofort auch auf der FNR-Website www.bioschmierstoffe.info zu finden.

Source

UFOP-Pressemeldung vom 2004-02-17.

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