EU-Kommission wird GVO-Stärkekartoffel zulassen

Agrarminister uneins über Zulassung der BASF-Züchtung "Amflora"

Nach einer Pattsituation im Rat der Landwirtschaftsminister hat die Europäische Kommission angekündigt, dass sie eine gentechnisch veränderte Kartoffelart für die industrielle Verarbeitung und Viehfütterung zulassen werde. Nichtregierungsorganisationen reagierten kritisch und wiesen darauf hin, dass die Sicherheit des neuen Saatguts nicht sichergestellt sei. Einen klaren Zeitplan für die Zulassung der Kartoffel hat die Kommission bisher nicht vorgelegt.

Die EU hat nur in wenigen Fällen gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zugelassen und ein de-facto-Zulassungsmoratorium für die Zulassung neuen gentechnisch veränderten Saatguts ist seit 1998 in Betrieb, vor allem aufgrund des Drucks von Seiten der NGOs und der öffentlichen Bedenken über potentielle Gesundheitsrisiken von GVOs.

Die betroffene Kartoffelsorte ist eine blaue Variation, die vor allem für die industrielle Stärkeproduktionverwendet wird. Sie wurde von dem deutschen Chemikalien-Giganten BASF entwickelt und soll beispielsweise bei der Produktion von Hochglanzmagazinen zum Einsatz kommen. Im April 2004 stellte BASF den Zulassungsantrag für die Kartoffel und die Kommission veröffentlichte eine positive Entscheidung im Dezember 2006, nachdem eine wissenschaftliche Überprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgenommen worden war, die zu dem Schluss kam, dass der Anbau der Kartoffel keine “relevanten” Gesundheitsrisiken berge.

Zusätzlich zu stärkeintensivierten Genen enthält die Kartoffel Antibiotikaresistenz-Markergene (ARMGs).
Regulierungsbehörden für die öffentliche Gesundheit und NGOs aus dem Umweltbereich sind besorgt, dass ARMGs von Pflanzen auf Bakterien übertragen werden könnten und diese resistent gegen Antibiotika machen könnten. Damit könnte die Wirksamkeit von Antibiotika für die Behandlung bestimmter menschlicher Infektionen untergraben werden.

Es gibt auch Bedenken, dass die GVO endgültig auf einer breiteren Grundlage in die Nahrungskette gelangen könnten, wenn Teile der Kartoffel, so wie die Schale und andere nicht stärkehaltige Elemente, zur Viehfütterung verwendet werden könnten (wie von der BASF vorgeschlagen).

Positionen
Die BASF beabsichtigt, mit dem wirtschaftlichen Anbau der Kartoffel im Jahr 2008 zu beginnen, und ist überzeugt, dass das Produkt keine gesundheitlichen Risiken birgt. Die EFSA habe wiederholt erklärt, dass die Kartoffel für Menschen, Tiere und die Umwelt ebenso sicher sei wie jede herkömmliche Kartoffel, so das Unternehmen.

Die Sprecherin der Kommission Barbara Helferich versicherte am 16. Juli 2007 gegenüber Journalisten, dass die Kommission zu 120% überzeugt sei, dass das Produkt vollkommen sicher sei. Die Kommission werde die Kartoffel zulassen, so Helferich.

Greenpeace forderte eine “dringende Überarbeitung” der Rolle der EFSA bei der Genehmigung von gentechnisch veränderten Organismen. Laut Greenpeace sei der Genehmigungsprozess fehlerhaft und ignoriere in diesem Fall eine Richtlinie von 2001, welche die Abschaffung von Antibiotikaresistenz-Markergenen bis 2004 vorsehe.

Friends of the Earth Europe zeigt sich skeptisch: Das Risiko verunreinigten zukünftigen Saatguts werde ignoriert. Da dieses im Erdboden wachse, sei es praktisch unmöglich, alle Kartoffeln von einem Saatgut zu ernten. Kartoffeln wüchsen daher auch im darauf folgenden Jahr wieder und zukünftige Pflanzen könnten von der genetisch veränderten Version verunreinigt werden.

Hintergrund
Die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verlangt eine Zulassungsanfrage durch den Produzenten. Die europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ist dann beauftragt, eine wissenschaftliche Überprüfung durchzuführen und der Kommission Bericht zu erstatten, die dann wiederum ihre Entscheidung über die Anfrage dem Rat zustellt. Falls sich im Rat keine Mehrheit für oder gegen die Zulassung findet, wie es am 16. Juli 2007 geschah, wird die Angelegenheit zurück an die Kommission gegeben, die den GVO auf Grundlage eines besonderen Regulierungsverfahrens zulassen kann.

Sowohl das besondere Regulierungsverfahren als auch die Rolle der EFSA haben Kritik erfahren. Im April 2006 hat sich die Kommission entschieden, praktische Veränderungen beim Zulassungsverfahren der EFSA für GVOs einzuführen.

Der Beitrag “Kommission entscheidet über gentechnisch veränderte Kartoffel” sowie weiterführende Informationen stehen hier auf den Seiten von EurActiv zur Verfügung.

(Vgl. Meldungen vom 2007-05-26, 2007-03-13 und 2005-12-15.)

Source

Euractiv, 2007-07-17.

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