EU-Kommission und Europaparlament finden Grundsatzkompromiss für Flachs und Hanf

Die EU-Kommission und das Europaparlament haben sich in der vergangenen Woche auf einen Grundsatzkompromiss bei der strittigen Reform des Flachs- und Hanfsektors geeinigt (siehe auch Meldung vom 08.-11.11.1999). Danach soll die Flächenbeihilfe, wie von der Kommission vorgeschlagen, an das Niveau der Getreidebeihilfen angepasst werden. Durchgesetzt hat sich die Brüsseler Behörde auch in der Frage der nationalen Produktionshöchstmengen. Deutschland muss folglich damit rechnen, nicht mehr als 300 t langfasrigen Flachs sowie 6.300 t Hanf- und Flachs-Kurzfaser beihilfefähig produzieren zu dürfen. Nach drei Jahren sollen die Quoten überprüft werden.

Das Parlament hat seinerseits mit der Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Kurzfaserproduktion Erfolg. Statt 40 Euro für jede produzierte Tonne Kurzfaser soll die Verarbeitungsbeihilfe nun 80 Euro/t (=156,47 DM) betragen. Nach vier Jahren soll die Verarbeitungsbeihilfe dann erneut auf den Prüfstand. Die Verarbeitungsbeihilfe für Flachs-Langfasern liegt aber auch beim neuen Kompromiss deutlich höher als für Kurzfasern: 150 Euro/t bis zum Wirtschaftsjahr 2005/06 und 200 Euro/t ab 2006/07.

Wenig Gutes gibt es Unternehmen zu berichten, die Hanf im Lebensmittelsektor einsetzen. Zwar haben Parlament und Kommission bekräftigt, dass Hanflebensmittel auch zukünftig in der EU hergestellt werden dürfen. Aber eine Beihilfe soll es hierfür grundsätzlich nicht mehr geben.

Welche ökonomischen Konsequenzen der neue Reformkompromiss konkret haben wird, kann erst gesagt werden, wenn die Details der Vereinbarungen (z.B. Festlegung des Restschäbengehaltes) bekannt sind. Die Erhöhung und Festschreibung der Verarbeitungsbeihilfe für Kurzfasern auf 80 Euro/t über 4 Jahre gibt den neuen Gesamtfaserlinien in Deutschland, Großbritannien und den Niederlanden eine mittelfristige Perspektive. Bitter ist allerdings, dass eine Kuppelnutzung nicht beihilfefähig zu sein scheint, wenn die Hanfsamen in den Lebensmittelsektor gelangen sollen, dem einzigen lukrativen Markt. Aber auch hier müssen die Details abgewartet werden.

Am 3. Juli wird sich der Landwirtschaftsausschuss des Parlaments zu einer Sondersitzung treffen, um über den Kompromissvorschlag noch einmal zu beraten. In der gleichen Woche soll das Plenum seine Stellungnahme abgeben, damit der EU-Agrarministerrat am 17. und 18. Juli die Reform im Flachs- und Hanfsektor beschließen kann. Relevante Änderungen am jetzigen Kompromiss sind dabei nicht mehr zu erwarten.

Autor und Endredaktion: Michael Karus (nova)
Quellen: AGRA-EUROPE 26/00 vom 26. Juni 2000 und nova-Archiv.

Source

AGRA-EUROPE 26/00 vom 26. Juni 2000 und nova-Archiv.

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