EU-Kommission präsentiert Paket zur Bekämpfung von illegalem Holzeinschlag und Entwaldung

Ziel: Regenwaldabholzung bis 2020 um mindestens 50% verringern

Die Europäische Kommission hat zwei wichtige Initiativen zum weltweiten Schutz der Wälder vorgelegt. Das Paket umfasst einen Legislativvorschlag zur Verringerung des Risikos, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag in die EU gelangen sowie eine Mitteilung mit den Vorschlägen der Kommission für die Bekämpfung der Abholzung der Tropenwälder.

Illegaler Holzeinschlag und Entwaldung haben gravierende Auswirkungen auf die Umwelt, tragen zum Klimawandel und zum Verlust an Biodiversität bei und bedrohen die Existenzgrundlage der heimischen Bevölkerung. Illegaler Holzeinschlag ist zudem ein Symptom weiterreichender Probleme wie einer unzureichenden Politikgestaltung im Forstsektor und einer mangelhaften Rechtsdurchsetzung. Im Rahmen der internationalen Verhandlungen über ein Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012 schlägt die Kommission als Ziel vor, den weltweiten Verlust an Waldflächen bis spätestens 2030 zu stoppen und die Abholzung der Tropenwälder (Bruttowert) bis 2020 um mindestens 50% gegenüber den derzeitigen Werten zu verringern.

Umweltkommissar Stavros Dimas erklärte: “Die Wälder sind der Lebensraum für die Hälfte aller bekannten Arten. Wenn die Wälder verschwinden, verschwinden auch unzählige Pflanzen- und Tierarten, mit verheerenden und unumkehrbaren Folgen. Diese wertvollen Ressourcen spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Klimawandels. Entwicklungs- und Industrieländer müssen sich zusammentun, um die weltweit noch vorhandenen Wälder zu schützen. Außerdem müssen wir den Holzlieferern klar signalisieren, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem EU-Markt nicht geduldet werden.”

Das Waldpaket umfasst zwei Teile:

Vorschlag für eine Verordnung über illegalen Holzeinschlag
Illegaler Holzeinschlag liegt vor, wenn Holz unter Verstoß gegen nationales Recht geschlagen, befördert, verkauft oder erworben wird. Es wird davon ausgegangen, dass ein erheblicher Anteil (rund 19%) der Einfuhren in die EU aus illegalen Quellen stammt. Illegaler Holzeinschlag ist ein erhebliches Problem von wachsender Bedeutung, das gravierende Auswirkungen auf die Umwelt hat (u. a. Verlust an Biodiversität, Entwaldung und Waldschädigung). Er ist Teil eines umfassenderen Problems, das Fragen der Politikgestaltung und der Rechtsdurchsetzung im Forstsektor berührt und auch wirtschaftlich und sozial relevant ist.

Die Europäische Kommission schlägt eine Verordnung vor, um das Risiko, dass Holz und Holzerzeugnisse aus illegalem Einschlag auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, weitestgehend zu begrenzen. Die vorgeschlagene Verordnung verpflichtet die Händler, sich ausreichende Gewähr dafür zu verschaffen, dass das Holz und die Holzerzeugnisse, die sie verkaufen, aus legalem Einschlag gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften des Ursprungslandes stammen.

Damit wird ein deutliches Signal an Marktteilnehmer gesendet, die Zugang zum EU-Markt haben möchten. Mit dem Vorschlag werden verstärkt Anreize für eine legale und nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung der Wälder geboten, insbesondere in Entwicklungsländern, die daran interessiert sind, ihre Ausfuhren von Forsterzeugnissen in die EU aufrechtzuerhalten und zu steigern.

Mitteilung über Entwaldung
Derzeit gehen jedes Jahr etwa 13 Millionen Hektar Wald verloren. Die Entwaldung ist für etwa 20% der weltweiten Treibhausgasemissionen verantwortlich und ist zu einem zentralen Thema bei den internationalen Verhandlungen geworden, die gegenwärtig über ein neues UN-Klimaschutzübereinkommen für die Zeit nach 2012 geführt werden.

Die Kommission schlägt vor, im Rahmen der internationalen Klimaschutzverhandlungen auf die Errichtung eines globalen Waldkohlenstoffmechanismus hinzuarbeiten, über den die Entwicklungsländer für Emissionsreduktionen, die durch Maßnahmen zur Verringerung von Entwaldung und Waldschädigung erzielt werden, belohnt würden.

Der Mitteilung zufolge sind auf EU-Ebene im Zeitraum 2013 bis 2020 Finanzmittel in angemessener Höhe zur Bekämpfung der Entwaldung erforderlich. Der Gesamtbetrag dieser Finanzmittel wird davon abhängen, in welchem Umfang die Entwicklungsländer Reduzierungsmaßnahmen durchführen.

Ein Großteil der Finanzmittel könnte aus den Einkünften der Versteigerung von Emissionszertifikaten im Rahmen des EU-Emissionshandelssystems kommen. Würden 5 % der Einkünfte aus Versteigerungen dem globalen Waldkohlenstoffmechanismus (Global Forest Carbon Mechanism – GFCM) zugewiesen, könnten bis 2020 rund 1,5 bis 2,5 Mrd. EUR aufgebracht werden. Im Rahmen des GFCM. könnte eine Pilotphase vorgesehen werden, um die Aufnahme von “Entwaldungsgutschriften” (Gutschriften für vermiedene Entwaldung) in die Kohlenstoffmärkte zu testen, womit die Regierungen die Möglichkeit hätten, diese Gutschriften zur Erreichung ihrer Emmissionsreduktionsziele für die Zeit nach 2012 zu verwenden. Je nach dem wie die Überprüfung dieser ersten Phase ausfällt, könnte erwogen werden, den Unternehmen die Verwendung von Entwaldungsgutschriften zum Ausgleich eines Teils ihrer Emissionen zu gestatten.

In der Mitteilung wird zudem auf die Notwendigkeit hingewiesen, andere forstbezogene Maßnahmen sowie Maßnahmen in den Bereichen Handel, Energie, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Entwicklungszusammenarbeit, mit denen die Entwaldung direkt oder indirekt verringert werden kann, zu verstärken.

Die Vorschläge in der Mitteilung sollten Bestandteil der Position der EU auf der im Dezember in Posen stattfindenden UN-Klimakonferenz sein und in die Verhandlungen über ein neues Klimaschutzübereinkommen, das im Dezember 2009 in Kopenhagen geschlossen werden soll, einbezogen werden.

Weitere Informationen
Englischsprachige Themenseiten ‘Deforestation’ und ‘Illegal Logging’ der EU-Kommission

Source

Europäische Kommission, Pressemitteilung, 2008-10-17.

Supplier

European Commission

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