EU-Beihilfe Flachs & Hanf: Vereinfachte Ernteregelung und Änderung der Sortenliste

Der EU-Verwaltungsausschuss für Getreide hat am 31. Januar 2002 dem Vorschlag der Kommission zur Änderung der VO 2316/1999 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1251/1999 zugestimmt.

Zwei Änderungen sind für den Hanfanbau von besonderer Bedeutung:

Aus dem Verzeichnis der für den Anbau zulässigen Sorten wurde die ungarische Sorte “Kompolti” gestrichen, da wiederholt eine Überschreitung des zulässigen THC-Grenzwertes von 0,2% festgestellt worden war. Die Streichung ist bedauerlich, da “Kompolti” eine besonders ertragreiche Sorte ist und die THC-Grenzwertüberschreitungen in der Regel gering waren. Neu aufgenommen wurde die Sorte “Santhica 27”, deren Sortenzulassungsverfahren jedoch noch nicht abgeschlossen ist.

Der Erntezeitpunkt für die Hanfernte ist ab diesem Jahr flexibler gestaltbar, da die Bestimmungen über das Probenahmeverfahren für die Durchführung der THC-Kontrolle geändert wurde. So erhalten die EU-Mitgliedsstaaten die Möglichkeit, bereits unmittelbar nach der Blüte drei Teilflächen mit insgesamt mehr als 4.000 Pflanzen von der zu überprüfenden Fläche (Parzelle) festzulegen und die Ernte der restlichen Fläche anschließend zuzulassen. Zu einem späteren Zeitpunkt werden dann die Proben von den noch mit Hanf bepflanzten Teilflächen gezogen (bis 10 Tage nach Ende der Blüte). Diese neue Möglichkeit gilt sowohl für das THC-Prüf-Verfahren A als auch B.

BMVEL und BLE erwarten, dass mit dieser Verfahrensweise ein wesentlich früherer Erntebeginn als im Vorjahr erfolgen kann und die in den letzten Jahren aufgetretenen witterungsbedingten Ernteprobleme sich voraussichtlich nicht wiederholen werden.

Das neue “Merkblatt zur Gewährung einer Beihilfe für die Verarbeitung von Flachs- und Hanfstroh zur Faserherstellung für das Wirtschaftsjahr 2002/03 (Anbau und Ernte 2002)” kann ab sofort bei der BLE bezogen werden:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Referat 321, Herr Kulicke
Adickesalle 40
60322 Frankfurt am Main
Tel.-Durchwahl: 069-15 64-337
Fax-Durchwahl: 069-15 64-793

Autor: Michael Karus (nova)
Endredaktion: Marion Kupfer (nova)
Quellen: Mitteilung des BMVEL vom 2002-02-01 und Rundschreiben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 2002-02-15.

Source

Mitteilung des BMVEL vom 2002-02-01 und Rundschreiben der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) vom 2002-02-15.

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