EU-Agrarminister stimmen für Halbierung der Stilllegungsflächen

500 qm als Stilllegung zukünftig akzeptabel?

Brüssel: – Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich gestern erwartungsgemäß auf eine Halbierung der Stilllegungsflächen verständigt. Für das Wirtschaftsjahr 2004/05 gilt damit eine Absenkung der Stilllegungsflächen von bislang 10 Prozent auf 5 Prozent.

Ein EU-Sprecher zeigte sich zuversichtlich, dass mit dieser Maßnahme die EU wieder mehr Getreide erzeugen und sich die Bestände von der durch Trockenheit und Dürre stark eingeschränkten Ernte 2003/04 erholen könnten. Die Getreideproduktion war von 209 Mio. auf knapp 184 Mio. Tonnen gefallen. In den Beitrittsländern sank die Produktion ebenfalls, von 53 Mio. auf 46 Mio. Tonnen.

Nach Medienberichten sollen Landwirte ab 1. Januar 2004 die Möglichkeit erhalten, brach liegende Kleinstflächen bei der Erfüllung ihrer Stilllegungsverpflichtungen anrechnen zu lassen. Die EU-Kommission kündigte danach an, einen entsprechenden Vorschlag vorzulegen, sobald die Absenkung des Stilllegungssatzes formell beschlossen sei.

In ihren Reformbeschlüssen von Juni hatten die EU-Agrarminister vereinbart, dass die Mitgliedstaaten bei “hinreichend begründeten Umweltschutzgründen” Flächen mit einer Mindestbreite von 5 Meter und einer Mindestgröße von 0,05 ha akzeptieren können. Nach derzeitigem Rechtsstand tritt diese Regelung allerdings erst zum 1. Januar 2005 in Kraft.

(Vgl. Meldungen vom 2003-12-16 und 2003-11-13.)

Source

@grar.de Aktuell vom 2003-12-17.

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