Das Bundesministerium der Finanzen schickte am 17.01.2007 einen Erlass an die Oberfinanzdirektionen. Er behandelt die Regelungen der Quotenverpflichtung, die Handhabe der Steuerentlastung nach §50 EnergieStG, die Festlegung der Biokraftstoffeigenschaft und die Verwendung von Pflanzenöl in begünstigten Anlagen nach §3 EnergieStG (Pflanzenöl-BHKW) wesentlich detaillierter als die ursprünglichen Gesetzestexte.
Interessant sind z.B. die unter II.3 festgelegten Energiegehalte für die Biokraftstoffe (Pflanzenöl=34,59 MJ/l, Biodiesel=32,65 MJ/l), welche bis jetzt noch nicht endgültig feststanden. Weiterhin wird in III.2 beschrieben, dass die Hauptzollämter stichprobenweise die Analysenzertifikate der Biokraftstoffe einfordern sollen, jedoch mindestens von jedem Entlastungsberechtigten 1 mal pro Quartal! In III.4 ist interessanterweise nachzulesen, dass Biokraftstoffe für den Einsatz in begünstigten Anlagen (siehe oben) nicht den Anforderungen der DIN 51605 entsprechen müssen.
Download des Erlasses (PDF-Dokument)
(Vgl. Meldung vom 2007-01-09 und 2006-11-13.)
Source
Bundesministerium der Finanzen, 17.01.2007
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