Der nächste Winter kommt bestimmt – Heizen mit Holz

Oldenburg, 24.10.2003 – Ein anderer Grund, über Holzheizungen nachzudenken, ist für viele Waldbauern auch der geringe Verkaufspreis für Schwachholz. Der energetische Wert des Holzes liegt deutlich über den erzielbaren Marktpreisen beim Holzverkauf. Ein weiterer Anreiz: Für den Bau einer Holzheizung können Fördergelder beantragt werden.

Heiz- und Energiewert
Im Durchschnitt kann für lufttrockenes Holz (ca. zweijährige Lagerung) ein Heizwert von 4,0 kWh/kg Holz unterstellt werden. Ein Raummeter (rm) Holz hat ein Gewicht von 380 – 450 kg. Im Vergleich mit Heizöl kann ein rm Holz 150 – 180 l des flüssigen Brennstoffes ersetzen. Bei einem aktuellen Heizölpreis von 35 Cent/l hat Holz somit einen energetischen Wert von 52 bis 63 Euro pro rm.

Aufbereitung
Die Brennstoffkosten werden für Landwirte im Wesentlichen durch die Aufbereitungs- und Bereitstellungskosten bestimmt. Je nach Feuerungsart (Scheitholz- oder Hackschnitzelfeuerung) und technischer Ausstattung sind die Kosten für die Aufbereitung unterschiedlich. Bei der Scheitholz- oder Stückgutfeuerung muss das Holz auf eine Länge von ca. 50 Zentimeter gebracht und gespalten werden. Die Aufbereitungskosten können auf 20 bis 25 Euro/rm veranschlagt werden.

Holzhackschnitzel bedürfen einer intensiveren Aufbereitung. Die Kosten für die Hackschnitzelaufbereitung betragen häufig 15 bis 20 Euro pro m3 Hackschnitzel (entspricht 0,7 rm Holz), wenn betriebseigene Hacker eingesetzt werden. Durch überbetrieblich eingesetzte Hacker können die Kosten für die Hackschnitzelaufbereitung meistens deutlich reduziert werden.

Investitionskosten
Je nach Feuerungsart, Kesselgröße und Pufferspeicher liegen die Investitionskosten zwischen 12.500 und 25.000 Euro.

Förderungsmöglichkeiten im Überblick
Für Landwirte, die in eine Holzheizung investieren wollen, stehen unterschiedliche Förderprogramme zur Verfügung. Nachstehend die wichtigsten Förderprogramme in Kurzform:

Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Gefördert werden Investitionen zur Verbesserung des Energieeinsatzes und zur Emissionsminderung. Bis zu einer Investitionssumme von max. 50.000 Euro wird ein Zuschuss von 35 % des förderfähigen Investitionsvolumens bezahlt. Über Fördervoraussetzungen informieren die Landwirtschaftsämter der Landwirtschaftskammer Weser-Ems.

Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien
Nach diesem Programm werden nur automatisch beschickte Holz- bzw. Biomassefeuerungsanlagen gefördert. Handbeschickte Heizkessel sind von der Förderung ausgeschlossen.

Weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) in Eschborn, Telefon: 06196-90 86 25.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Telefon: 01801-33 55 77.

Niedersächsischer Wirtschaftsförderfonds – ökologischer Bereich
Für Holz- und Biomassefeuerungen ab 100 kW Heizleistung wird ein zinsgünstiges Darlehen mit einem Zinssatz von 2,5 % für bis zu 50 Prozent der Investitionskosten gewährt. Die Darlehenslaufzeit beträgt max. 15 Jahre. Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2003.

Weitere Informationen:
Bezirksregierung Weser-Ems, Telefon: 0441-799-0

Christoph Gers-Grapperhaus
Fachbereich Landtechnik
Telefon: 0441-801-322
E-Mail: c.gers@lwk-we.de

(Vgl. Meldung vom 2003-09-26.)

Source

Pressemitteilung der Bezirksregierung Weser-Ems vom 2003-10-24.

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