Bundestag lässt Cannabis-Arzneimittel für schwerkranke Patienten zu

Künftig sollen getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf Rezept in Apotheken erhältlich sein

Einstimmig hat der Bundestag am Donnerstag, 19. Januar 2017, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (18/8965) angenommen, wonach künftig schwerkranke Patienten auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden können. Der Gesundheitsausschuss hatte dazu eine Beschlussempfehlung (18/10902) vorgelegt.

Für die in den parlamentarischen Beratungen noch veränderte Vorlage votierten sowohl die Regierungsfraktionen von Union und SPD, als auch die Oppositionsfraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Ein Antrag der Linksfraktion (18/6361) mit ähnlichen Zielsetzungen wie im Gesetz wurde mehrheitlich abgelehnt.

Ärztliche Verschreibung von Cannabis

Schwer kranke Patienten können künftig auf Kosten der Krankenversicherung mit hochwertigen Cannabis-Arzneimitteln versorgt werden. Bisher kam Cannabis nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als Heilmittel zum Einsatz, etwa um Schmerzpatienten zu helfen. Die nicht unerheblichen Kosten mussten die Patienten in der Regel selbst tragen. Derzeit verfügen nach Angaben des Instituts rund 1.000 Patienten über eine solche Ausnahmeerlaubnis zum Erwerb von Cannabis.

Patienten sollen künftig getrocknete Cannabis-Blüten und Cannabis-Extrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung hin in Apotheken erhalten können. Für die Versicherten wird zudem, auch in eng begrenzten Ausnahmefällen, ein Anspruch auf Versorgung mit den Wirkstoffen Dronabinol oder Nabilon geschaffen. Um die Versorgung sicherzustellen, wird der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland ermöglicht.

Geplant ist dazu der Aufbau einer staatlichen Cannabis-Agentur, die den Anbau und Vertrieb koordiniert und kontrolliert. Diese Aufgabe wird dem BfArM übertragen. Um die genaue medizinische Wirkung der Cannabis-Arzneimittel zu erforschen, ist eine wissenschaftliche Begleiterhebung vorgesehen. Die generelle Freigabe der Droge Cannabis wird von der Bundesregierung weiter strikt abgelehnt.

Regierungsvorlage noch geändert

In den parlamentarischen Beratungen wurde der Gesetzentwurf an einigen Stellen noch verändert. So sollen die Ärzte eigenverantwortlich entscheiden, ob eine Cannabis-Therapie sinnvoll ist, auch wenn im Einzelfall noch andere Behandlungsoptionen bestehen. Die Patienten müssen also nicht “austherapiert” sein, wie es anfangs hieß, bevor sie einen Anspruch auf ein Cannabis-Rezept haben.

Zudem soll auch in der Palliativversorgung ein rascher Zugang zu Cannabis-Präparaten ermöglicht werden, um insbesondere Patienten auf dem letzten Lebensweg die Leiden zu lindern. Ferner reagierten die Abgeordneten auf Kritik, die Experten in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf über die Begleiterhebung geltend gemacht hatten. Um die Versicherten zu schützen, sollen nun die Patientendaten anonymisiert erhoben und analysiert werden.

CDU/CSU: Es wird ein neuer Weg beschritten

In der Schlussdebatte würdigten Vertreter aller vier Fraktionen die Novelle als wichtigen Fortschritt für eine Gruppe schwer kranker Menschen, die ohne diese Behandlungsalternative unnötigen Leiden ausgesetzt sei. Die parlamentarische Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) sagte, sie habe in parlamentarischen Beratungen selten eine so qualifizierte und sachlich geführte Debatte erlebt, wie bei diesem Gesetzentwurf. Zugleich räumte sie ein, dass es über die Wirkung des Cannabis-Konsums noch zu wenige Erkenntnisse gebe. Die geplante Begleiterhebung sei daher wichtig.

Auch Karin Maag (CDU/CSU) sagte, normalerweise würden Wirkstoffe umfangreich getestet, bevor die Medikamente auf den Markt kämen. Bei Cannabis sei die Datenlage “dünn”. Insofern werde hier ein neuer Weg beschritten. Es gehe aber nicht um “Kiffen auf Rezept”, sondern um eine Behandlungsalternative bei Patienten mit hohem Leidensdruck, für die keine geeignete Therapie mehr verfügbar sei, etwa chronisch Kranke. Es werde in der Zukunft auch darum gehen, die Akzeptanz dieser Therapiealternative zu stärken, fügte Maag hinzu. So dürften die Krankenkassen die Genehmigung einer Cannabis-Therapie nur in begründeten Ausnahmefällen verweigern.

SPD: Ein längst überfälliger Schritt

Hilde Mattheis (SPD) merkte an, Cannabis sei für manche schwer kranken Patienten das einzige Therapiemittel, das ein Leben noch erträglich machen könne. Es gehe um Hilfe für Menschen in Ausnahmesituationen. Burkhard Blienert (SPD) fügte hinzu, den Zugang zu Cannabis als Medizin hätten mehrere Hundert Patienten lange herbeigesehnt.

Mit dem Gesetz werde ein längst überfälliger Schritt in der Therapiealternative vollzogen. Er sprach sich dafür aus, das Thema Cannabis auch künftig weniger ideologisch, sondern ganz sachlich zu besprechen und auch zu einer Entkriminalisierung beizutragen.

Linke: Führerscheinpraxis muss überprüft werden

Frank Tempel (Die Linke) betonte, die bisherige Rechtslage mit ihren bürokratischen Hürden und den hohen Kosten für die Patienten sei fatal gewesen. Es habe sich moralisch gesehen um eine Art unterlassene Hilfeleistung gehandelt, zumal nur wenige Menschen eine Ausnahmegenehmigung für die Cannabis-Therapie bekommen hätten.

Tempel forderte, im Zusammenhang mit der Cannabis-Medizin nun auch die Führerscheinpraxis zu überprüfen, da Patienten Gefahr liefen, bei Polizeikontrollen ihre Fahrerlaubnis zu verlieren.

Grüne: Lange eine Lösung schuldig geblieben

Zufrieden und erleichtert reagierten auch die Grünen auf den Gesetzentwurf. Dr. Harald Terpe (Bündnis 90/Die Grünen) erinnerte daran, dass seit mehr als zehn Jahren über Cannabis als Medizin gestritten werden. Diese Auseinandersetzung sei ein Leidensweg für viele Patienten gewesen. Er betonte: “Wir sind den Betroffenen lange eine Lösung schuldig geblieben.”

Das neue Gesetz stärke die Therapiefreiheit und ermögliche eine unbürokratische Kostenerstattung, sagte der Grünen-Politiker und fügte hinzu: “Möge es zu einer Wiedergutmachung durch besonnene Anwendung in der Praxis beitragen.”

 

Redaktioneller Zusatz

Lesen Sie hier ein Interview vom Deutschlandfunk mit Dr. Franjo Grotenhermen (nova-Institut) zum neuen Gesetzentwurf.

Source

Deutscher Bundestag, Pressemitteilung, 2017-01-19.

Supplier

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte BfArM
Bündnis 90/Die Grünen
CDU/CSU Fraktion
Deutsche Bundesregierung
DIE LINKE
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

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