Bundesrat will Biogasbranche auf Abstellgleis schieben

Berlin 14.05.04 – Mit der am 14. Mai vom Bundesrat mit der Mehrheit der unionsregierten Länder beschlossenen Anrufung des Vermittlungsausschusses wird sich die am 02.04.2004 vom Bundestag beschlossene Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) unter Umständen sogar bis nach der Sommerpause verzögern. Zwar ist aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag nicht damit zu rechnen, dass die EEG Novelle durch den heutigen Bundesratsbeschluss geändert wird, nach Ansicht des Fachverbandes Biogas drohen aber ausgerechnet Landwirten und Biogasanlagenherstellern nun erhebliche Rückschläge.

Vor allem die von Bayern eingebrachte Forderung zur Festschreibung eines Auslaufens des EEG bis zum Ende des Jahres 2007 hat für Verunsicherung in der Biogasbranche gesorgt. Diese schon in der Bundestagsdebatte von der CDU/CSU-Fraktion vorgebrachte Forderung ist besonders für die Hersteller von Biogasanlagen schwer nachzuvollziehen. Damit rollen die unionsregierten Länder ausgerechnet der in Land- und Forstwirtschaft verankerten Bioenergiebranche nun Steine in den Weg. Gerade die Anlagenhersteller müssten aber aus Sicht des Fachverbandes in den nächsten Jahren erhebliche Investitionen tätigen, damit die Potenziale der Bioenergie schnell und effizient ausgeschöpft werden.

“Es ist für uns unverständlich, warum die Forderung nach einem Auslaufen des EEG bis zum Ende 2007 jetzt aufgebracht wird. Das EEG schreibt ohnehin vor, dass die Vergütungssätze für Neuanlagen in zehn Jahren um 30 Prozent sinken”, kommentiert Claudius da Costa Gomez Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, die aktuelle Diskussion. “Wie sollen die Hersteller heute investieren, wenn niemand weiß, wie es nach 2007 weitergeht. Da wird ohne Not auf die Bremse getreten, bevor die Fahrt der Bioenergie erst richtig losgegangen ist”, resümiert der Agraringenieur.

Die jetzt eingetretene Verzögerung schade nicht der Wind- oder Solarbranche, sondern vor allem den Landwirten und Biogasanlagenherstellern, die noch in diesem Jahr investieren wollten. Denn wer erst im September anfangen könne zu bauen, würde im Jahr 2004 nicht mehr ans Netz gehen – für so manchen Biogasanlagenhersteller, der nach dem Bundestagsbeschluss im April bereits Material geordert hat, würde diese Verzögerung das Aus bedeuten.

Nachdem am 29.3. Umwelt- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates empfohlen hatten den Vermittlungsausschuss anzurufen, ist die Länderkammer heute dieser Empfehlung mit der Mehrheit der CDU/CSU regierten Länder gefolgt. Da der Vermittlungsausschuss frühestens am 16. Juni tagen kann, könnte der Bundestag am 2. oder 9. Juli dem Gesetz zustimmen. Da eine schnelle Einigung im Bundesrat aus Sicht des Fachverbandes jedoch sehr unwahrscheinlich ist, wird der Vermittlungsausschuss ein zweites Mal tagen müssen und das Ergebnis seiner Beratungen an den Bundestag weitergeben. Das Gesetz wird aufgrund der Mehrheit der rot-grünen Koalition im Bundestag voraussichtlich dann unverändert verabschiedet. Ziel der Biogasbranche wird es sein, die nun eingeleitete Verzögerung so kurz wie möglich zu halten.

Presse-Rückfragen: Claudius da Costa Gomez, Tel.: 08161-984661, Mobil: 0171-80 25 179
Weitere Informationen unter www.biogas.org

(Vgl. Meldung vom 2004-04-06.)

Source

Pressemitteilung des Fachverbands Biogas vom 2004-05-14.

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