Bundesrat stimmt EEG-Novelle zu

DBV zieht positive Bilanz für Biogas

Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt, dass mit der Verabschiedung im Bundesrat das novellierte Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) Anfang August 2004 in Kraft treten kann. “Nachdem sich die Novelle des EEG über zwei Jahre hingezogen hat, können Landwirte endlich mit der Sicherheit rechnen, die sie für Investitionen in den innovativen Bereich der Stromproduktion aus nachwachsenden Rohstoffen benötigen,” bewertete der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, den heutigen Beschluss des Bundesrates zur EEG-Novellierung.

Zusammen mit Fachverbänden, wie dem Bundesverband Bioenergie mit seinem Vorsitzenden Helmut Lamp und dem Fachverband Biogas mit seinem Präsidenten Josef Pellmeyer, hat der DBV in den letzten anderthalb Jahren fachlich fundierte Verbesserungsvorschläge für den Bereich der Biomasse im EEG gemacht. In kooperativer Auseinandersetzung mit den Befürwortern des EEG in den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU/CSU und SPD konnten so eine Reihe von Verbesserungen in den Gesetzgebungsprozess eingebracht werden. Parteiübergreifend wird anerkannt, dass die Biomasse als speicherbare Energie einen stetig wachsenden Beitrag zur Grundlastversorgung leisten kann.

Im heute vom Bundesrat freigegebenen Gesetz sind die Hauptforderungen des Deutschen Bauernverbandes zum größten Teil berücksichtigt worden. So soll der Förderzeitraum für die Biomasse bei 20 Jahren belassen, und nicht wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, auf 15 Jahre gekürzt werden. Die Degression wird lediglich um 0,5 Prozent auf 1,5 Prozent angehoben und nicht auf 2 Prozent. Die höhere Degression entkräftigt das in Bezug auf das EEG häufig vorgebrachte Argument des fehlenden Drucks zur Effizienzsteigerung bei der Biomasse eindeutig.

Für die Stromerzeugung aus Biomasse in Biogasanlagen ergeben sich deutliche Verbesserungen gegenüber dem bisherigen EEG. Für den ausschließlichen Einsatz von nachwachsenden Rohstoffen erhalten Biogasanlagen bis 500 Kilowatt (kW) eine Bonusvergütung (Brennstoffbonus) von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wie der DBV gefordert hatte, sollen nun auch größere Biogasanlagen bis 5 Megawatt (MW) in den Genuss des Brennstoffbonus kommen. Für Anlagen zwischen 500 kW und 5 MW beträgt er jedoch nicht 6 Cent sondern 4 Cent/kWh. Darüber hinaus ist die Definition der Stoffe, die in den Genuss des Brennstoffbonus kommen, präzisiert bzw. erweitert worden.

Beim Einsatz von fester Biomasse (Waldholz) in Biomasse(heiz)kraftwerken ist das Gesetz hinter den Forderungen des DBV zurückgeblieben. Die Höhe des Brennstoffbonus wird, wie im Regierungsentwurf vorgesehen war, lediglich bei 2,5 Cent/kWh liegen. Bei dieser Höhe ist nur unter sehr günstigen Standortvoraussetzungen in Verbindung mit den anderen Boni zu erwarten, dass ein Bau von Biomassekraftwerken auf Basis von Waldholz initiiert wird.

Positiv bewertet der DBV, dass für alle Bionergieanlagen der Bonus für die gekoppelte Strom- und Wärmenutzung (KWK-Bonus) von 1,0 auf 2,0 Cent/kWh angehoben wird. Wenn neben dem KWK-Betrieb innovative Techniken eingesetzt werden, erhalten Anlagenbetreiber zusätzlich 2,0 Cent/kWh (Technologiebonus).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass im Bereich des Waldholzes ein zu geringer Anreiz für den Kapitaleinsatz gesetzt wurde, mit den Regelungen für Biogas jedoch ein Investitionsschub in innovative Zukunftstechnologien erwartet werden kann.

Source

DBV-Pressemitteilung vom 2004-07-09.

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