Bundeskabinett beschließt EEG-Novelle

Vergütung für Strom aus Biomasse unzureichend

Das Bundeskabinett hat am 17.12.2003 die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Die Gesetzesnovelle geht nun ins parlamentarische Verfahren, in dem sich aber durchaus noch Änderungen zu den einzelnen Regelungen und Vergütungssätzen ergeben können. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Bundesrat ist frühestens im Februar 2004 zu erwarten.

Gemäß Kabinettsbeschluss soll folgende Vergütung für Strom aus Biomasse gewährt werden:

  • Anlagen bis 150 kW: 11,5 Cent pro kWh
  • Anlagen bis 500 kW: 9,9 Cent pro kWh
  • Anlagen bis 5 MW: 8,9 Cent pro kWh
  • Anlagen über 5 MW bis 20 MW: 8,4 Cent pro kWh

Mit der Novellierung des EEG soll eine neue Stufe bei 150 kW eingeführt werden. Die erhöhte Vergütung soll ab dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes für Strom aus Biomasseanlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen worden sind.

Weiterhin sollen folgende Boni eingeführt werden:

1. Nachwachsende-Rohstoffe-Bonus:
Erhöhung der Vergütung um 2,5 Cent pro kWh, sofern in den Anlagen Strom ausschließlich aus Pflanzen- und Pflanzenbestandteilen, die keiner weiteren als der zur Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biomasseanlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unterzogen wurden, und/oder aus Gülle gewonnen wird. Hiermit soll die Erschließung weiterer Biomassepotenziale ermöglicht werden, wie z.B. der Anbau von nachwachsenden Rohstoffen bzw. die Nutzung von Mais- und Getreideganzpflanzensilage für die Biogaserzeugung. Der Nachwachsende-Rohstoffe-Bonus wird für Neuanlagen und für Anlagen im Bestand mit einer elektrischen Leistung von bis zu 5 MW gewährt.

2. Innovative-Technologie-Bonus:
Erhöhung der Vergütung um 1 Cent pro kWh, für Strom der mittels innovativer Technologien und Verfahren erzeugt wird (z.B. Mittels Brennstoffzellen, Stirlingmotoren oder besonders effizienten KWK-Anlagen). Auch dieser Bonus wird für Anlagen mit einer Leistung von maximal 5 MW gewährt.

Die Mindestvergütung ist degressiv gestaltet. Statt bisher 1% p.a. ist für neu zur errichtende Anlagen ein Abschlag von 2% p.a. vorgesehen.
Für Anlagen die ab dem 1. Januar 2005 in Betrieb gehen soll die Vergütung anstatt wie bisher 20 Jahre nur noch 15 Jahre gelten.

Berechnungen der FNR und des KTBL zufolge sind die o.g. Vergütungssätze und der Nachwachsende-Rohstoffe-Bonus nicht ausreichend, um in den kleineren Leistungsbereichen einen wirtschaftlichen Anlagenbetrieb zu ermöglichen. Sollte es bei diesen Vergütungssätzen und der geplanten Verkürzung des Vergütungszeitraums sowie dem erhöhten Degressionsfaktor bleiben, wird ein deutlicher Ausbau der Erzeugung von Strom und Wärme aus Biomasse nicht möglich sein.

Der erhoffte Beitrag zur Arbeitsplatz- und Einkommenssicherung in der Land- und Forstwirtschaft sowie im vor- und nachgelagerten Bereich im ländlichen Raum durch die dezentrale Energieerzeugung, der in Hinblick auf die EU-Erweiterung und die weitere Liberalisierung der Weltmärkte für landwirtschaftliche Erzeugnisse dringend geboten ist, dürfte damit ausbleiben.

Das große Potenzial erneuerbarer Energien aus Biomasse wird somit weitgehend unerschlossen bleiben. Die energetische Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung wird somit keinen angemessen Anteil im Mix der erneuerbaren Energien erlangen, wenn es nicht noch zu Nachbesserungen im EEG-Entwurf kommt.

Auch verschiedene Fachverbände haben bereits deutlich gemacht, dass die Gesetzesnovelle für den Bereich Biomasse nicht ausreichend ist und hoffen, dass im parlamentarischen Verfahren noch eine Verbesserung der Stromeinspeisekonditionen erreicht werden kann.

(Vgl. Pressemitteilung des BMU sowie Meldungen vom 2003-12-12, 2003-12-12 und 2003-11-27.)

Source

Pressemitteilung der FNR vom 2003-12-18.

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