BMU: Feinstaubbelastung aus Öfen und Kaminen reduzieren

Holz ist eine erneuerbare Energiequelle und aus Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmerzeugung. Die Verfeuerung von Holz in kleinen Feuerungsanlagen zur Heizung von Räumen führt jedoch zur Freisetzung verschiedener Luftschadstoffe. Besonders die Feinstaubbelastung aus den Kleinfeuerungsanlagen hat in den letzten Jahren bedenklich zugenommen. Mit der Novelle der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV – verfolgt das Bundesumweltministerium (BMU) das Ziel, die Vorteile der regenerativen Energie zu nutzen und gleichzeitig die Luftbelastung durch Feinstaub zu reduzieren.

Es besteht dringender Handlungsbedarf. Vor allem Staubemissionen aus kleineren Feuerungsanlagen bereiten Umwelt- und Gesundheitsexperten Sorgen: Rund 97 Prozent des Gesamtstaubs aus Kaminen und Öfen besteht aus gesundheitsgefährdendem Feinstaub. Die Gesamtmenge dieses Feinstaubs übersteigt mittlerweile diejenige aus den Auspuffrohren aller Diesel-Pkw und Lkw.

Moderne Holz- und Pelletheizungen brauchen auch künftig keine Staubfilter
Der vorliegende Entwurf sieht erstmals Grenzwerte für Staub und Kohlenmonoxid vor, die für Heizungsanlagen im Betrieb und für Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kaminöfen oder Kachelofeneinsätze auf dem Prüfstand eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte werden von modernen Pelletheizungen und Einzelraumfeuerungsanlagen ohne Staubfilter erreicht.

Grenzwerte für bestehende Anlagen
Auch für bestehende Anlagen sollen bestimmte Grenzwerte festgelegt werden. Sofern für diese Anlagen eine Herstellerbescheinigung oder durch Vor-Ort-Messung die Einhaltung der Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst wenn dies nicht möglich ist, bedürfen die Einzelraumfeuerungsanlagen einer Nachrüstung oder müssen gegen eine emissionsarme Anlage im Rahmen eines langfristig angelegten Sanierungsprogramms in den Jahren 2014 bis 2024 ausgetauscht werden. Den Betreibern wird also genügend Zeit für die individuelle Planung eingeräumt. Denn wenn eine Nachrüstung oder ein Austausch ansteht, sind die Anlagen im Schnitt 30 Jahre alt. Private Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor 1950 errichtet wurden, werden gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.

Der Entwurf zur Novelle soll im Anfang 2008 dem Kabinett zugeleitet werden. Anschließend sieht das Verfahren die Beteiligung des Bundestages und des Bundesrates vor.

Weitere Informationen

(Vgl. Meldungen vom 2007-09-07, 2007-07-09 und 2006-11-16.)

Source

Bundesumweltministerium (BMU), Pressemitteilung, 2007-111-26.

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